AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Marktpartner-, Kunden- und Installateursbetreuung sowie Bearbeitung von Prozessen für den Messstellenbetrieb
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hamburger Energienetze GmbH, Hamburg
- Veröffentlicht
- 07.10.2025
- Frist (Submission)
- 07.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79512000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2.500.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages für die telefonische als auch schriftliche Marktpartner-, Kunden- und Installateursbetreuung sowie die Bearbeitung von Prozessen in den IT-Systemen des Auftraggebers
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1 - Bearbeitung von Vorgängen in der IT- und Prozesslandschaft
- Geschätzter Wert
- 1.750.000 €
Los 2 — Los 2 - Bearbeitung von Vorgängen im elektrotechnischen Umfeld
- Geschätzter Wert
- 750.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 31.03.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.11.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).