AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 14:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c1616400-ff1e-42f1-8e85-b7627dca4a79/

Ausschreibung für Beratungsleistungen der Organisations- und Vergütungsstruktur für die Handelskammer Hamburg

Notice-ID: c1616400-ff1e-42f1-8e85-b7627dca4a79 · Procedure-ID: 46c86f8d-688b-4e09-844e-e9dc5a5c2dd7

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Stammdaten

Auftraggeber
Handelskammer Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
24.03.2025
Frist (Submission)
14.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Handelskammer sucht eine Unternehmensberatung, die dabei unterstützt, das Vergütungssystem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handelskammer zu überarbeiten. Das aktuelle System besteht bereits seit 2002. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt wird, fordert Arbeitgebende zur Offenlegung von Gehältern und den Kriterien für Gehaltsentscheidungen, der regelmäßigen Berichterstattung zur Lohnstruktur sowie zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Schaffung von Entgeltgleichheit auf. Vor diesem Hintergrund ist das aktuelle System neu zu fassen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

KeineAngabe, Keine Angabe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).