AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung von Standardmobiliar für die Einrichtung der Interimslösungen an insgesamt vier Grundschulstandorten in Henstedt-Ulzburg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Henstedt-Ulzburg
- Veröffentlicht
- 13.04.2026
- Frist (Submission)
- 25.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39160000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und betriebsfertige Übergabe von Ganztagsmobiliar zur Ausstattung von Interimslösungen (Modul-/Containeranlagen) an vier Grundschulstandorten im Gemeindegebiet. Die Leistung umfasst: - Lieferung frei Verwendungsstelle - Vertragen in die jeweiligen Räume - fachgerechte Montage und Befestigung - Entsorgung sämtlicher Verpackungsmaterialien - betriebsfertige Übergabe inklusive gegebener Nachbesserungen - Teilnahme an Abnahme Los 1: Sitzmobiliar Inn- und Outdoor Los 2: Tische und mobile Tischsysteme zuzüglich Zubehör Los 3: Schränke und Regalsysteme Los 4: Zubehör Die Bedarfserhebung pro Grundschulstandort wurde gemeinsam mit den einzelnen pädagogischen Standortteams im Rahmen eines Workshops durchgeführt, die von einem externen Beratungsunternehmen (Raumwerkstatt) begleitet wurden. Um einen einheitlichen Informationsstand für alle Bieter sicherzustellen, sind die Ergebnisse der Workshops den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Die zukünftigen Nutzer haben dabei rund 70 % der Möbelempfehlungen des externen Beraters übernommen. Die Angebotsfrist wird in diesem Kontext um zehn Tage verlängert.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2026
- Ende
- 30.11.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 65 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.