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Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Holzbringungsarbeiten im Forstbetriebsbezirk Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Wald und Holz NRW · Münster · Nordrhein-Westfalen · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über die Durchführung von Holzbringungsarbeiten im Forstbetriebsbezirk Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen🏆 Forstbetrieb Lange · Lichtenau
- Forstbetrieb Lange · Lichtenau
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt jährlich ca. 3.500 fm o. R. Holzbringungsarbeiten (1.000 fm o. R. Garantiemenge / 2.500 fm o. R. Optionsmenge) im Forstbetriebsbezirk Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift abzuschließen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) zu entnehmen. Dieses ist Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 2) beigefügt.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 9 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Forstbetrieb Lange1 Veröffentlichung
- 23.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 655 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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