AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c17f5289-5af5-4cc3-b4fb-9ea9198a659e) · Abgerufen am 01.11.2026 14:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c17f5289-5af5-4cc3-b4fb-9ea9198a659e/

Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen, abflusslosen Gruben und Verbandskläranlagen

Notice-ID: c17f5289-5af5-4cc3-b4fb-9ea9198a659e · Procedure-ID: d5060c08-9e50-43f4-a345-19d5c47cda17

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Stammdaten

Veröffentlicht
16.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90460000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
1.170.428 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die ausgeschriebenen Leistungen betreffen die Fäkalschlammentsorgung aus Kläranlagen und abflusslosen Sammelgruben sowie die Entsorgung von gewerblichen Sonderabwasser, einschließlich Transport und Anlieferung zur zentralen Kläranlage (Los 1). Weiterhin wird die Nassschlammentsorgung aus verbandseigenen, größeren Kläranlagen in die Kläranlage Gotha (Los 2) ausgeschrieben. Der Zeitraum erstreckt sich auf bis zu 4 Jahre. Weitere Angaben: siehe Leistungsverzeichnis

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Stadtwirtschaft Gotha GmbH · Weimann Umwelt-, Kanal- und Containerdienst Topfstedt
Vertragsabschluss
13.09.2024
Zuschlagsentscheidung
07.08.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden, Gotha

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).