AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
HB Spitzenstein Steigleitung Abzweig K6 Friedhof Becheln bis HB Dachsenhausen - Los 10 - Tief-, Leitungs- und Verkehrswegebauarbeiten 6. BA
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeindewerke Loreley, St. Goarshausen
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
- Frist (Submission)
- 01.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 2.305.654 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Verbandsgemeindewerke (VGW) Loreley planen in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeindewerken (VGW) Nastätten den Bau eines überregionalen Hochbehälters (HB) zur Absicherung der Wasserversorgung und zur Aufhebung von Insellagen. Mit dem Bau des HB werden Versorgungsleitungen zum Transport des Wassers zum Verbraucher Richtung HB Dachsenhausen, Hinterwald und HB Dahlheim gebaut. Die Versorgung des neuen HB soll über eine neue Leitung vom HB Lahnhöll (EVM) sichergestellt werden. Ziel des Vorhabens ist die Absicherung der Wasserversorgung der zuvor genannten Bereiche, vor dem Hintergrund des steigenden Wasserbedarfs und der, in Folge der rückläufigen Grundwasserneubildung, sinkenden Ergiebigkeit der eigenen Gewinnung. Bei diesem 6.Bauabschnitt werden Leitungen für die Verbandsgemeinde (VG) und das Abwasserwerk (AWW) mit verlegt. Hierbei handelt es sich unabhängig des oben beschriebenen Wasserkonzeptes um örtliche zusätzliche und zu erneuernde Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsleitungen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 13.01.2027
- Ende
- 30.11.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 67 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.