AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1a00e62e4a2-fc7763564a09152) · Abgerufen am 17.10.2026 21:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c1a2d9b8-9e76-4400-bf3b-058f69baa660/

Erneuerung Serverinfrastruktur für die Stadt Merseburg

Notice-ID: c1a2d9b8-9e76-4400-bf3b-058f69baa660 · Procedure-ID: c22d31f2-5ba5-4aa5-84b3-81d2f929988d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Merseburg, Merseburg
Veröffentlicht
29.09.2026
Frist (Submission)
29.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48820000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- Lieferung von drei Virtualisierungsservern für den Betrieb einer hochverfügbaren Virtualisierungsplattform, - Lieferung von zwei Managementservern zur Bereitstellung zentraler Management- und Administrationsdienste, - Lieferung eines redundanten NAS-Systems - Lieferung sämtlicher für den Betrieb erforderlicher Hardwarekomponenten als Komplettsystem einschließlich Prozessoren, Arbeitsspeicher, Massenspeicher, Netzwerkschnittstellen, Netzteile sowie Managementfunktionen - erforderlichen Herstellersupport- und Garantieleistungen - Speicher

Vertragslaufzeit

Beginn
17.12.2026
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Halle/Saale

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).