AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c1d12620-5cf7-4584-8ec6-4ab1d1bf6eed) · Abgerufen am 27.10.2026 22:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c1d12620-5cf7-4584-8ec6-4ab1d1bf6eed/

Übernahme und Verwertung von Bioabfällen

Notice-ID: c1d12620-5cf7-4584-8ec6-4ab1d1bf6eed · Procedure-ID: 0ffd99cb-f4d4-4928-9c91-d929bbf18d43

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier, Mertesdorf
Veröffentlicht
23.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90513000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Übernahme und Verwertung von Bioabfall (AVV 20 03 01) aus den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm und der Stadt Trier. Los 1: Übernahme und Verwertung Stadt Trier/ Landkreis Trier-Saarburg: 5.500 - 8.000 Mg/ a Los 2: Übernahme und Verwertung Umschlag EVZ Sehlem: 1.500 - 2.500 Mg/ a Los 3: Eifelkreis Bitburg-Prüm: 1.500 - 2.500 Mg/ a Los 4: Landkreis Vulkaneifel: 4.000 - 7.000 Mg/ a

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Sonstige Gründe

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).