Präqualifizierte Unternehmen müssen ihre Eignung mit Angabe der Präqualifikationsnummer (PQ-Nummer) mit Angebotsabgabe nachweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen Ihre Eignung durch Abgabe einer ausgefüllten & unterzeichneten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder einer "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE) schriftlich bestätigen. Formblatt 127 Erfordernis mit Erklärung zu Russlandbezug ist mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind ergänzende Nachweise und Erklärungen zur Eignung bzw. zum Formblatt 124 entsprechend der aktuell gültigen Fassung der VOB /A vorzulegen: Referenzliste, Zahl der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder sonstige Berufsnachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
(Z.B. Formblatt 124 Eigenerklärung oder EEE Einheitliche Europäische Eignungserklärung oder PQNummer,
Erfordernis der Erklärung zu Russlandbezug, ggf. Referenznachweise sofort oder auf
Verlangen der Vergabestelle etc.)