Zertifikate
Der Nachweis ist mit Zertifikaten gem. V 239 F für den Bieter selbst bzw. seine Eignungsleiher/ NU zu erbringen.
Bezirksamt Pankow von Berlin · Berlin · Berlin · Kommunaler Auftraggeber
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Kostenlos beobachten →Gegenstand der Ausschreibung sind im Wesentlichen die Fensterarbeiten, inkl. Fensterbänke (innen und außen) sowie die dafür notwendigen Abbruchmaßnahmen der Bestandsfenster und die Aufarbeitung von bestehenden Fenstern. - Abbruch/Entsorgung Holzfenster, 2.-flg mit OL – ca. 90 Stück - Einbau neuer Holzblockfenster, 2.flg mit OL – ca. 110 Stück - Fensterbank, Vollholz Fichte/Kiefer, verschiedene Längen - ca. 308 Stück - Fensterbänke, außen Titanzinkblech, verschiedene Zuschnitte - ca. 470 m - Aufarbeitung alter Holzkasten bzw. Holzblockfenster, i. d. R. in gutem Erhaltungszustand - ca. 200 Stück Beim Einbau und der Verarbeitung von Holzprodukten und -erzeugnissen ist folgende Website als Ergänzung zum V 239 F und der Hinweis zu V 239 F zu beachten: https://www.berlin.de/nachhaltige-beschaffung/umweltanforderungen/spezifische-beschaffungshinweise/holzbeschaffung/ Der Nachweis ist mit Zertifikaten gem. V 239 F für den Bieter selbst bzw. seine Eignungsleiher/ NU zu erbringen. Eine Zertifizierung für den Holzhandel/ Lieferanten ist nicht ausreichend. Nach Nr. 4 Punkt 13 der VwVBU darf ausschließlich Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung beschafft werden. Zur lückenlosen Nachweisführung (Chain-of-Custody - CoC) muss das endverarbeitende Unternehmen (z.B. Schreiner, Tischler, Zimmerer, Dachdecker, GALA-Bauer), welches das gelieferte zertifizierte Holz verarbeitet, selbst über ein gültiges Holz-Zertifikat (u.a. Gruppenzertifikat) oder einen von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (www.fsc-deutschland.de/de-de/zertifizierung/zertifizierer-finden oder pefc.de/fur-unternehmen/zertifizierer) geprüften Einzelnachweis verfügen. Dies ist der Beschaffungsstelle als Nachweis vorzulegen.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung umfasst Tischlerarbeiten, insbesondere den Abbruch, Einbau und die Aufarbeitung von Fenstern und Fensterbänken.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eignung zur Berufsausübung: Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die konkret angegebenen Bescheinigungen innerhalb von max. 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend den geforderten Nachweisen auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird. Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: -Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; -Angabe der technischen Fachkräfte, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, die bei dieser Baumaßnahme eingesetzt werden, insbesondere der Nachweis der Fachkunde des einzusetzenden Personals nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal - Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen - Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird. Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen. Mindeststandards: Es sind mindestens 3 bestätigte Referenzen, in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, vorzulegen. (gem. Vorgaben in V 124.H F) Der Referenzgeber muss erreichbar sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Der Nachweis ist mit Zertifikaten gem. V 239 F für den Bieter selbst bzw. seine Eignungsleiher/ NU zu erbringen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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