Gruppen-Unfallversicherung und Expeditionsversicherung, Gruppen-Strahlenunfallversicherung
KI Die Max-Planck-Gesellschaft beabsichtigt den Abschluss einer Gruppen-Unfallversicherung, die auch Expeditions- und Strahlenunfälle abdeckt.
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München · Bayern · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 07.12.2026, 12:00 Uhr (noch 30 Tage)
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Gegenstand der Leistung ist die Prüfung, Bearbeitung und Berechnung von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der MPG für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall nach Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften des Bundes, insbesondere der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), sowie die Unterstützung der MPG bei der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach § 17 SGB V. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) unterhält derzeit rund 85 Institute und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Drei Institute (zwei in Italien und eines in den Niederlanden) sowie mehrere Außenstellen befinden sich im (weltweiten) Ausland - weiterführende Informationen siehe auch www.mpg.de. Insgesamt sind rund 1.000 aktive Beschäftigte des Auftraggebers sowie rund 540 Versorgungsempfänger (Pensionäre, Hinterbliebene, Emeriti) beihilfeberechtigt. In der Vergangenheit waren im Rahmen der Dienstleistungen für die Beihilfenberechnungen insgesamt jährlich ca. 5.200 Beihilfeanträge für die MPG zu bearbeiten. Ein Beihilfeantrag umfasste dabei im Jahr 2025 durchschnittlich 9,2 Belege. Die vorstehend angegebenen Werte sind allesamt unverbindliche Vergangenheitswerte, auf deren Einhaltung/Erreichen der Auftragnehmer keinen Anspruch hat. Der hier gesuchte Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen unterstützen. Dazu gehören: > Entgegennahme der Beihilfeanträge der Beihilfeberechtigten, > Berechnung der Beihilfeleistungen, > Erstellung der Beihilfebescheide, > Zusendung der Beihilfebescheide an die Beihilfeberechtigten, > telefonische und schriftliche Beratung der Beihilfeberechtigten, > administrative Aufgaben zur Zusammenarbeit mit der Beihilfestelle (z. B. Kopien der Beihilfebescheide, Auszahlungslisten), > Abwicklung der Meldung der Pharmazentralnummer an die ZESAR-GmbH. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer eine Prüfung der Erstattung von Kosten nach § 17 SGB V durchzuführen.
Branche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Max-Planck-Gesellschaft (Generalverwaltung, München) schreibt im offenen Verfahren eine Dienstleistung aus, die die Prüfung, Bearbeitung und Berechnung von Beihilfeanträgen ihrer Beihilfeberechtigten für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall nach der Bundesbeihilfeverordnung umfasst, sowie die Unterstützung bei der Prüfung von Anträgen nach § 17 SGB V.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Gegenstand der Leistung ist die Prüfung, Bearbeitung und Berechnung von Beihilfeanträgen der Beihilfeberechtigten der MPG für Aufwendungen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall nach Maßgabe der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften des Bundes, insbesondere der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), sowie die Unterstützung der MPG bei der Prüfung und Bearbeitung von Anträgen nach § 17 SGB V. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) unterhält derzeit rund 85 Institute und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Drei Institute (zwei in Italien und eines in den Niederlanden) sowie mehrere Außenstellen befinden sich im (weltweiten) Ausland - weiterführende Informationen siehe auch www.mpg.de. Insgesamt sind rund 1.000 aktive Beschäftigte des Auftraggebers sowie rund 540 Versorgungsempfänger (Pensionäre, Hinterbliebene, Emeriti) beihilfeberechtigt. In der Vergangenheit waren im Rahmen der Dienstleistungen für die Beihilfenberechnungen insgesamt jährlich ca. 5.200 Beihilfeanträge für die MPG zu bearbeiten. Ein Beihilfeantrag umfasste dabei im Jahr 2025 durchschnittlich 9,2 Belege. Die vorstehend angegebenen Werte sind allesamt unverbindliche Vergangenheitswerte, auf deren Einhaltung/Erreichen der Auftragnehmer keinen Anspruch hat. Der hier gesuchte Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen unterstützen. Dazu gehören: > Entgegennahme der Beihilfeanträge der Beihilfeberechtigten, > Berechnung der Beihilfeleistungen, > Erstellung der Beihilfebescheide, > Zusendung der Beihilfebescheide an die Beihilfeberechtigten, > telefonische und schriftliche Beratung der Beihilfeberechtigten, > administrative Aufgaben zur Zusammenarbeit mit der Beihilfestelle (z. B. Kopien der Beihilfebescheide, Auszahlungslisten), > Abwicklung der Meldung der Pharmazentralnummer an die ZESAR-GmbH. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer eine Prüfung der Erstattung von Kosten nach § 17 SGB V durchzuführen.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Einfache Richtwertmethode (Z=L/P) vgl. Anlage E.1 zu den Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße, Niederlassungen u.ä,
Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1 "Unternehmensdarstellung" ) Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben anzugeben, ob und wie sie im Handels , Berufs- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind (Register, Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen.
Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Haftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/wird.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür
-- entweder eine für die Vertragslaufzeit bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den o. g. Deckungssummen und Maximierungen
-- oder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden).
Der Bieter erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende Versicherung/Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.
Der Auftraggeber fordert das Vorliegen von Referenzen, um die technisch-berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters feststellen zu können.
Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Die Referenzdarstellung erfolgt durch Ausfüllen jeweils eines Anhangs zu der Anlage D.1 pro Referenz. Dabei sind sämtliche im Anhang vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen. Auf separates Anfordern durch den Auftraggeber hat der Bieter zudem die Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Referenzgeber zu benennen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer).
Hinweis zu Mindestanforderungen:
Verlangt wird die Vorlage von mindestens zwei (2) Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind und den nachstehenden Anforderungen genügen.
Für die benannten Referenzen muss gelten (=Mindestanforderung):
-- Der prägende Teil der Leistung muss bei allen eingereichten Referenzen in den letzten drei (3) Jahren vor Absendung der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens erbracht worden sein. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens sechs (6) volle Monate der Leistungserbringung in diesem Zeitraum erbracht worden sind.
-- Zwei (2) Referenzen (Referenzen des Typs A) müssen die alleinige Erbringung der operativen Beihilfeantragsbearbeitung für einen Referenzgeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten belegen. Alleinige Erbringung bedeutet, dass der Bieter die Beihilfeantragsbearbeitung für das gesamte Antragsaufkommen des Referenzgebers verantwortet hat und kein weiterer Dienstleister parallel mit derselben Aufgabe betraut war. Unschädlich ist, wenn der Referenzgeber einzelne Aufgaben bei sich behalten hat, insbesondere die personalrechtliche Vorprüfung, Grundsatz- und Zweifelsentscheidungen, Anerkennungsverfahren, die Bearbeitung von Widersprüchen sowie die Auszahlung. Die Erbringung der Leistung als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist anrechenbar, soweit der Bieter die Beihilfeantragsbearbeitung selbst verantwortet hat. Die bloße Bereitstellung einer Software genügt nicht. Bei dem Referenzgeber müssen in einem zusammenhängenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten innerhalb des Zeitraums der alleinigen Erbringung durchschnittlich mindestens 1.200 Personen beihilfeberechtigt gewesen sein. Erstreckt sich die alleinige Erbringung über mehr als zwölf Monate, genügt es, wenn dieser Wert in einem beliebigen zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraum innerhalb der alleinigen Erbringung erreicht wird.
-- Eine (1) Referenz (Referenz des Typs B) muss die Bearbeitung von Anträgen auf Erstattung im Ausland entstandener Krankheitskosten entsandter Beschäftigter nach § 17 SGB V über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten belegen. In diesem Zeitraum müssen mindestens 30 Anträge bearbeitet worden sein. Die bloße Bereitstellung einer Software genügt nicht.
--Die Referenz des Typs B kann in einer der beiden Referenzen des Typs A enthalten sein. In diesem Fall genügt die Vorlage von zwei Referenzen. Andernfalls ist die Referenz des Typs B als dritte Referenz vorzulegen; für sie gelten die Anforderungen an die Mindestzahl der Beihilfeberechtigten nicht.
Die Abgabe der vorstehenden Erklärungen erfolgt durch die abschließende Sammelerklärung (=Mindestanforderung).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils maximal drei (3) DIN A4-Seiten (Schriftgröße 11pt) unter Verwendung (als erste Seite) des Anhangs zur Anlage D.1 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen. Schaubilder oder andere Darstellungen können als Anlage eingereicht werden.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind.
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist.
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw. Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.
Der Bieter hat zu erklären, dass er im Falle der Zuschlagserteilung
1. personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, verarbeitet,
2. Systeme der Künstlichen Intelligenz ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung einsetzt, insbesondere a) keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen über die Gewährung, Ablehnung, Kürzung oder Rückforderung von Beihilfeleistungen trifft, b) Gesundheitsdaten nicht zum Training, zur Weiterentwicklung oder zur Optimierung allgemein verfügbarer KI-Modelle verwendet, c) auftragsrelevante Daten erst nach ausdrücklicher Zustimmung der MPG in Textform in ein KI-System gibt,
3 .die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) einhält.
Hinweis zu Mindestanforderungen:
Verlangt wird vom Bieter die Eintragung der Kontaktdaten (Name,
Anschrift und E-Mail) des für Ihn verantwortlichen Datenschutzbeauftragten:
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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KI Gesucht werden Unterstützungsleistungen für die Transformation eines SAP ERP Systems auf SAP S/4HANA im Bereich Rechnungswesen und Beschaffung.
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