Die folgenden Erklärungen / Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen /Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
1. Erklärung – Lieferantenselbstauskunft
Der Bewerber legt die – soweit wie möglich – ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Formular der Deutschen Bahn AG) vor.
2. Vorlage einer Bankauskunft, die nicht älter als 3 Monate und nicht negativ ist.
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3. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass der Gesamtumsatz des Unternehmens in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 12.000.000 EUR netto betragen hat. Eine Eignungsleihe ist nicht zulässig.
4. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass der Gesamtumsatz des Unternehmens mit Rechenzentrums-Container in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 4.000.000,00 EUR netto betragen hat. Eine Eignungsleihe ist nicht zulässig.