AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ertüchtigung der Energieversorgung der KA MG-Neuwerk - Erneuerung der Mittelspannungsschaltanlagen inklusive der Mittelspannungskabel
Stammdaten
- Auftraggeber
- Niersverband Viersen, Viersen
- Veröffentlicht
- 04.08.2024
- Frist (Submission)
- 16.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45311200 — Bauleistungen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 8.309.993 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Kläranlage MG-Neuwerk verfügt derzeit über zwei Übergabestationen (10kV), sechs Trafostationen sowie einer Station für die BHKWs. Die Mittelspannungsschaltanlagen sowie die dazugehörigen Komponenten (USV) müssen im Zuge der Realisierung von verschiedenen Projekten/Teilprojekten erneuert bzw. demontiert werden. Die Energieversorgung der KA MG-Neuwerk erfolgt über zwei Einspeisungen in gesonderten Übergabestationen, seitens des Verteilnetzbetreibers (VNB) NEW-Netz. Neben der 10kV - Haupteinspeisung Donk, die über drei parallele Einspeisungen direkt vom Umspannwerk des Verteilnetzbetreibers verfügt, existiert noch die 10 kV Reserveeinspeisung Mönchengladbach aus dem öffentlichen Ortsnetz. Die weitere Verteilung der elektrischen Energie erfolgt über sieben MS-Stationen zu den Energieschwerpunkten auf der Kläranlage mittels eines 10 kV Mittelspannungsrings. Der geschlossene MS-Ring ist als IT-Netz (isoliert) ausgeführt und wird entsprechend betrieben. Das zugehörige Mittelspannungskabel ist auf der Hochtrasse sowie teilweise im Erdreich bzw. Tiefkanal verlegt.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 34 Monate
- Beginn
- 01.12.2024
- Ende
- 30.09.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 81 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln , Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.