Frist abgelaufen Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Lose

Herzebrock-Clarholz - Vergabe von Planungsleistungen für die Modernisierung des Hallenbades

Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz · Herzebrock-Clarholz · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Beschreibung

Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz beabsichtigt den Umbau und die Modernisierung des Hallenschwimmbades Herzebrock, Am Hallenbad 6, 33442 Herzebrock-Clarholz. Für die Übernahme der Planungsleistungen sucht die Gemeinde geeignete Planer. Die Leistungen sind in Lose aufgeteilt: Los 1: Leistungen im Zusammenhang mit der Objektplanung Gebäude Objektplanung Gebäude Bauphysikalische Beratung: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Planung der Barrierefreiheit Los 2: Technischen Gebäudeausrüstung Alg. 1, 2, 3, 4, 8 Alg. 7.1: Schwimmbadtechnik Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht, werden dem zukünftigen Auftragnehmer zur Verfügung gestellt: Tragwerksplanung SiGeKo Brandschutzplanung

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vergabe von Planungsleistungen für die Modernisierung des Hallenbades Herzebrock.
  • Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt: Objektplanung Gebäude und Technische Gebäudeausrüstung (inkl. Schwimmbadtechnik).
  • Tragwerksplanung, SiGeKo und Brandschutzplanung werden vom Auftraggeber gestellt.
  • Es handelt sich um ein nichtoffenes, einstufiges Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz suchen Planer für die Modernisierung des Hallenbades.

Die Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt: Objektplanung Gebäude und Technische Gebäudeausrüstung. Es werden Nachweise für die Eignung in den jeweiligen Bereichen erwartet.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Los 1 - Leistungen im Zusammenhang mit der Objektplanung Gebäude
  • Honorar 30 %
    Preis

    Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.

  • Qualifikation des Projektteams 25 %
    Qualität

    Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf die Allgemeinen Vorbemerkungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Unterkriterien Punkte Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes: Objektplanungsleistungen für ein Hallenbad oder ein vergleichbares Gebäude (bis zu 40 Punkte) Erfahrungen in der Erbringung von Objektplanungsleistungen für ein Hallenbad bestehend aus Sport- und Freizeitbad 40 Erfahrungen in der Erbringung von Objektplanungsleistungen für ein vergleichbares Gebäude 30 Erfahrungen in der Erbringung von Objektplanungsleistungen für Hoch-bauprojekte im Bestand 25 Verwendung von Fördermitteln (bis zu 30 Punkte) Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln in den letzten drei Jahren 30 Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln 20 Sanierungsmaßnahmen (bis zu 30 Punkte) Erfahrungen mit Beckensanierungen 30 Erfahrungen mit Sanierungsmaßnahmen 15 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projekt-teams erhöht oder diese gleich bleibt. Definition "vergleichbares Gebäude": Ein Objekt gilt dann als vergleichbar, wenn es in folgender Hinsicht in der Komplexität der Planungsaufgabe (Honorarzone III oder höher) mit einem Schwimmbad vergleichbar ist: spezifischer Charakter des Gebäues mit Blick auf Nutzung zu Freizeit- und Sportzwecken sowie Beachtung der Anforderungen an Sicherheit (z. B. Rutschgefahr), Hygiene und Haustechnik. Die Ver-gleichbarkeit ist vom Bieter hinreichend darzulegen. Ein vergleichbares Gebäude ist beispielsweise ein Wellnessbereich, ein Therapie- oder Rehabilitationsbad oder Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Ein Freibad ist kein vergleichbares Gebäude mangels Gebäudehülle.

  • Präsentation 25 %
    Qualität

    Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury des Auftraggebers bewertet. An der Präsentation müssen mindestens die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Ein Muster des Bewertungs-bogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Auftraggeber behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 25 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten. Inhalt und Form der Präsentation Thema der Präsentation wird die die Darstellung des Projektkonzeptes anhand der Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojekte sein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet: 1. Herangehensweise an das vorliegende Projekt, 2. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten, 3. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des Projektkonzepts, 4. Identifizierung möglicher Problemquellen und -lösungen, 5. Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber 6. Dokumentation. Folgende formalen Aspekte werden bewertet: 1. Qualität der Darstellung und der Visualisierung, 2. Rhetorik und Kommunikation, 3. Struktur, 4. Diskussion mit den Gremienmitgliedern. Bewertung der Präsentation Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 10 Punkte vergeben, wobei die Präsentation, welche aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Kriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Präsentationen in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wie-derum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Präsentation“.

  • Schriftliches Konzept 20 %
    Qualität

    Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte des Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 1.500 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafische/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor: Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich inner-halb der formalen Anforderungen bewegt. Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: - Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts (insb. Schnittellen, Planen im Bestand), - Möglichkeiten der nachhaltigen Sanierung, - Maßnahmen zur Einbeziehung von Interessen der Nutzer (Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz, Schulen), - Maßnahmen zur Einhaltung der Bedingungen des Fördermittelgebers, - Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen, - Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren Planungs- und Baubeteiligten, - Verantwortlichkeiten und Verfügbarkeiten während der Planungs- und Bauzeit. Bewertung des Konzepts Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern des Auftraggebers zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Umgang mit der Aufgabenstellung, - Fachliche Qualität, - Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen, - Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten, - Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunkt-zahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Maßnahmen zur Einbeziehung von Interessen der Nutzer“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamt-punktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl

Los 2 · Los 2: Technische Ausrüstung
  • Honorar 40 %
    Preis

    Für die Bewertung des Honorars wird das vom Bieter eingetragene Gesamtendhonorar (netto) in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berech-nung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Honorar des jeweiligen Angebotes – niedrigstes Honorar) x 100 / niedrigstes Honorar). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge und ggf. optionalen Leistungen sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.

  • Qualfikation des Projektteams 30 %
    Qualität

    Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Personalqualifikation“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 der Allgemeinen Vorbemerkungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jewei-lige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Unterkriterien Punkte Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für ein Hallenbad oder ein vergleichbares Gebäude (bis zu 40 Punkte) Erfahrungen in der Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für ein Hallenbad bestehend aus Sport- und Freizeitbad 40 Erfahrungen in der Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für ein vergleichbares Gebäude 30 Erfahrungen in der Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für Hochbauprojekte im Bestand 25 Verwendung von Fördermitteln (bis zu 30 Punkte) Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln in den letzten drei Jahren 30 Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln 20 Sanierungsmaßnahmen (bis zu 30 Punkte) Erfahrungen mit Beckensanierungen 30 Erfahrungen mit Sanierungsmaßnahmen 15 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagsertei-lung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleich bleibt. Definition "vergleichbares Gebäude": Ein Objekt gilt dann als vergleichbar, wenn es in folgender Hinsicht in der Komplexität der Planungsaufgabe (Honorarzone III oder höher) mit einem Schwimmbad vergleichbar ist: spezifischer Charakter des Gebäues mit Blick auf Nutzung zu Freizeit- und Sportzwecken sowie Beachtung der Anforderungen an Sicherheit (z. B. Rutschgefahr), Hygiene und Haustechnik. Die Vergleichbarkeit ist vom Bieter hinreichend darzulegen. Ein vergleichbares Gebäude ist beispielsweise ein Wellnessbereich, ein Therapie- oder Rehabilitationsbad oder Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Ein Freibad ist kein vergleichbares Gebäude mangels Gebäudehülle.

  • Schriftliches Konzept 30 %
    Qualität

    Im Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte des Konzeptes von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Das Konzept darf max. 1.500 Wörter umfassen. Zusätzlich können max. 5 grafi-sche/zeichnerische Darstellungen beigefügt werden, die jeweils nicht umfangreicher als 1 DIN A4-Seite sein dürfen. Textliche Bestandteile dieser Darstellungen werden nicht hinsichtlich der Anzahl der Wörter berücksichtigt, sofern sie als untergeordneter Teil lediglich der Erläuterung bzw. Beschreibung der grafischen/zeichnerischen Elemente dienen. Deckblatt und Inhaltsver-zeichnis, sofern vorhanden, gehen nicht in die Wertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor: Ausführungen, welche die vorstehenden Vorgaben überschreiten, werden nicht gewertet. Die Bieter haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass eine Überschreitung nicht erfolgt. Für den Fall, dass die vorgenannten formalen Anforderungen an das Konzept nicht eingehalten werden, wird dies bei der Bewertung des jeweiligen Konzepts derart berücksichtigt, dass das Konzept lediglich bis zu dem Punkt gelesen und bewertet wird, bis zu welchem es sich inner-halb der formalen Anforderungen bewegt. Zielstellung und Erwartungshorizont Das Konzept soll nachstehende Fragestellung behandeln: Darstellung der Herangehensweise an das Projekt unter Erläuterung fachlich-inhaltlicher sowie organisatorischer Lösungsansätze Erwartet werden dabei insbesondere Ausführungen zu folgenden Aspekten: - Schwerpunkte und Herausforderungen des Projekts (insb. Schnittellen, Planen im Be-stand), - Möglichkeiten der nachhaltigen Sanierung, - Maßnahmen zur Einbeziehung von Interessen der Nutzer (Gemeindewerke Herze-brock-Clarholz, Schulen), - Maßnahmen zur Einhaltung der Bedingungen des Fördermittelgebers, - Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten und Terminen, - Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren Planungs- und Baubeteiligten, - Verantwortlichkeiten und Verfügbarkeiten während der Planungs- und Bauzeit. Bewertung des Konzepts Die Jury für die Konzeptbewertung setzt sich aus Vertretern des Auftraggebers zusammen. Das Konzept wird anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Umgang mit der Aufgabenstellung, - Fachliche Qualität, - Entwicklung von projektspezifischen Lösungsansätzen, - Plausible Kommunikationsstrategie mit allen Planungs- und Baubeteiligten, - Qualität der Darstellung und Struktur. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Konzepte in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet, sodass sich Unterschiede in dem Erfüllungsgrad der jeweiligen Ausführungen in einer differenzierten Be-punktung niederschlagen (vgl. Anlage „Erfüllungsgrade“). Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bil-den die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Schriftliches Konzept“. Der Bieter, dessen Konzept nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Schriftliches Konzept“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Konzept mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunkt-zahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Konzept die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Maßnahmen zur Einbeziehung von Interessen der Nutzer“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamt-punktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. 3Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 17.08.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 15.539 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 124.366 €
Median 310.863 €
Oberes Quartil 815.268 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

Stammdaten
Angebotsfrist 17.08.2026, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz
Standort Herzebrock-Clarholz, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 15.07.2026
CPV-Codes (4) 71000000 · Architektur und Ingenieurwesen
71210000 · Architektur und Ingenieurwesen
71200000 · Architektur und Ingenieurwesen
71300000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 bewerbbar)
Erfüllungsort Gütersloh, Kreis
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabeberatung
Kommunal Agentur NRW · Düsseldorf

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CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 263.382 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 105.629 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 40%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz · Herzebrock-Clarholz

Sekretariat@kommunalagentur.nrw
+49211430770