AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 01:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c216c46d-5a0f-497f-97ff-516d5e9abb55/

Straßenbau- und Landschaftsbauarbeiten - Soziale Stadt Gladbach & Westend - Aufwertung Lüpertzender Straße M05

Notice-ID: c216c46d-5a0f-497f-97ff-516d5e9abb55 · Procedure-ID: 4d2616bf-d5a2-4583-a79e-b37c174bced4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Mönchengladbach, Mönchengladbach
Veröffentlicht
13.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233120 — Bauleistungen
Zuschlagswert
3.631.191 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Projekt Lüpertzender Straße, als ein Teilprojekt der Sozialen Stadt Gladbach und Westend, soll den namensgebenden Gladbach wieder sichtbar machen. Dazu wird der Straßenabschnitt vom Geropark bis zur Stepgesstraße umgestaltet. Es entsteht eine Grünstruktur mit dem offenen "Gladbach", welcher einige Meter weiter unterirdisch im Kanal geleitet wird. Es werden Flächen entsiegelt, eine Fahrradstraße eingerichtet und der gestalterische Anschluss an den umgebauten Geropark ausgebildet. Zudem bildet der Beginn der Lüpertzender Straße am Geropark den Auftakt zur historischen Altstadt mit dem Abteiberg und dem Münster.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
28.04.2026
Ende
23.04.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.04.2026
Zuschlagsentscheidung
09.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Subunternehmer

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).