Offenes Verfahren Ausgelaufen Dienstleistungsauftrag Beratung & Dienstleistungen EU-Oberschwelle

Gutachten zur Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen

Behörde für Inneres und Sport -Polizei- · Hamburg · Hamburg

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport (BVC BIS) - organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg - beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Erstellung von Gutachten von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieuren für die Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Erstellung von Gutachten von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieuren für die Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen. Es ist vorgesehen allen geeigneten Bieter die ein Angebot abgegeben haben in einer sogenannten Ringvergabe zu berücksichtigen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Vergabe von Dienstleistungen zur Erstellung von Gutachten zur Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure.

Der geschätzte Wert beträgt 792.000 EUR. Es ist eine Ringvergabe vorgesehen, bei der alle geeigneten Bieter berücksichtigt werden sollen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Gutachten zur Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 157 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 378.850 €
Median 958.807 €
Oberes Quartil 7.237.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 792.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 04.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Zuschlagswert 131 €

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792.000 €
Geschätzter Wert
ca. 62 % unter Branchen-Median (?)

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 04.08.2025
CPV-Code 75241000
Öffentliche Verwaltung (Was ist das?)
Erfüllungsort Hamburg
Laufzeit 6 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 5× verlängerbar
Bindefrist (?) 60 Tage

Ø Bieter in der Branche 2.9

Historischer Durchschnitt aus 40.351 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.231 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -13%
KMU-Bieteranteil 39%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Behörde für Inneres und Sport -Polizei-. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist

Daten korrigieren →