AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.07.2026 05:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c25a0ac9-c8cc-4c52-88dd-b224919cf17b/

RV Lieferung von Magnesiumchlorid Lösung 2026-2027

Notice-ID: c25a0ac9-c8cc-4c52-88dd-b224919cf17b · Procedure-ID: cdc743ac-687d-487e-bef2-b93a91bd778c

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
Veröffentlicht
10.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34927100 — Transportmittel
Branche
Energie & Umwelt
Geschätztes Rahmen-Volumen
214.652 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
257.582 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Rahmenvertrag 2026-2027 über die Lieferung von Salzlösung an die Autobahnmeistereien und Stützpunkte der Außenstellen Magdeburg (Los 1) und Dresden (Los 2)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — AS Magdeburg

Erfüllungsort
Theeßen
Geschätzter Wert
73.515 €

Los 2 — AS Dresden

Erfüllungsort
Röhrsdorf
Geschätzter Wert
141.136 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
37 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).