Frist abgelaufen Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Laubentsorgung

Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement · Königs Wusterhausen · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber

Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Hofmann Services, Harald Hofmann →

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für die Laubentsorgung im öffentlichen Straßenraum der Stadt Königs Wusterhausen einschl. der Ortsteile Diepensee, Niederlehme, Senzig, Zernsdorf, Wernsdorf, Kablow und Zeesen

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für die Laubentsorgung im öffentlichen Straßenraum der Stadt Königs Wusterhausen und ihrer Ortsteile.

Der Auftrag umfasst Dienstleistungen im Bereich Entsorgung und Recycling. Die genauen Anforderungen und Eignungskriterien sind in den Vergabeunterlagen detailliert aufgeführt.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Laubentsorgung
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufs-/Handelsregister

    Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB. - Eine vollständige Kopie des Berufsregisters (bspw. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Handwerksrolle o.ä.) und des Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, d. h. zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung inkl. Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) 3) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine vorläufige Deckungszusage mit Mindestversicherungssumme von 1.500.000,00 Euro für Personenschäden und 1.000.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden ist nachzuweisen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Unternehmen haben mit Angabe ihrer PQ-Nummer darauf zu achten, dass hinterlegte Referenzen den auftragsspezifischen Anforderungen genügen. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten auftragsspezifischen Einzelnachweise bzw. Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - mind. 3 Referenzen zu Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, mit den Angaben: - Art der ausgeführten Leistung - des Auftragsvolumens - des Leistungszeitraumes - Auftraggebers (Kontaktdaten) - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften 2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 4) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen: - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer / Eignungsleihe einzureichen - sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 14.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 40 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Hofmann Services, Harald Hofmann
    Auftragsvolumen (Rahmen) 373.500 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 95 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 454.086 €
Median 539.153 €
Oberes Quartil 737.936 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

30.000 €
Rahmen-Höchstwert

Angebotsfrist 14.01.2026, 09:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2025-177-OV
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Königs Wusterhausen, Brandenburg
Veröffentlicht 11.12.2025
CPV-Code 90611000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Laufzeit 1 Jahr
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bindefrist (?) 52 Tage
Frist für Rückfragen 07.01.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 296.834 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 7.497 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: