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Entsorgung der Klärschlämme der KK RHK AöR
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen · Simmern · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 Kläranlage Deimerbachtal🏆 RETERRA Service GmbH · Erftstadt
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Los 2 VergebenLos 2 Kläranlage Oberes Kyrbachtal🏆 MR Hunsrück GmbH · Ohlweiler
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Los 3 VergebenLos 3 Kläranlage Gemünden🏆 MR Hunsrück GmbH · Ohlweiler
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Los 4 VergebenLos 4 Kläranlage Simmern🏆 RETERRA Service GmbH · Erftstadt
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Los 5 VergebenLos 5 Kläranlage Rheinböllen🏆 MR Hunsrück GmbH · Ohlweiler
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Los 6 VergebenKläranlage der Stadt Boppard🏆 MR Hunsrück GmbH · Ohlweiler
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Los 7 VergebenLos 7 Kläranlage Oberes Baybachtal🏆 RETERRA Service GmbH · Erftstadt
- MR Hunsrück GmbH · Ohlweiler Kleines Unternehmen
- RETERRA Service GmbH · Erftstadt Kleines Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
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Beschreibung
Die Klärschlammverwertung Rhein-Hunsrück-Kreis AöR (KK RHK AöR), im Folgenden AG genannt, beabsichtigt, den Klärschlamm der nachfolgend genannten acht Kläranlagen zur ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Verwertung bzw. thermischen Entsorgung jeweils an eine geeignete Fachfirma, im Folgenden AN genannt, abzugeben: - Kläranlage Deimerbachtal (Betreiber VG Kastellaun) - Kläranlage Oberes Kyrbachtal (Betreiber VG Kirchberg) - Kläranlage Gemünden (Betreiber AZV Gemünden) - Kläranlage Simmern (Betreiber AZV Simmern) - Kläranlage Rheinböllen (Betreiber VG Simmern-Rheinböllen) - Kläranlage Bad Salzig (Betreiber Stadt Boppard) - Kläranlage Boppard (Betreiber Stadt Boppard) - Kläranlage Buchholz (Betreiber Stadt Boppard) - Kläranlage Oberes Baybachtal (VG Hunsrück-Mittelrhein) Die zu vergebende Leistung wird gemäß den Losen 1-7 ausgeschrieben (siehe auch Kapitel 5 und Leistungsverzeichnis/Preisblatt. Weitere Informationen finden sich auch unter „Zusätzliche besondere Vertragsbedingungen“.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Bindefrist für alle Lose muss aus organisatorischen Gründen verlängert werden bis zum 15.09.2024.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt auf der Grundlage des Angebotspreises je Los (ohne Berücksichtigung einer möglichen Preisanpassung). Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält je Los 100 Leistungspunkte. Ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des günstigsten Angebotspreises und alle Angebote, die über diesem doppelten Angebotspreis liegen, erhalten 0 Leistungspunkte. Die übrigen Angebote erhalten einen über Interpolation ermittelten Punktwert (Leistungspunkte). Diese Leistungspunkte werden mit dem Faktor 90 multipliziert wird. Es ergeben sich dann die Wertungspunkte für das Wertungskriterium Preis.
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Kosten nach Wichtigkeit
Transportentfernung Die Wertung der Transportentfernung bezieht sich sowohl auf die thermische als auch auf die landwirtschaftliche Verwertung je Los. Sie bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Angebot je Los dann die maximal erreichbare Anzahl an Leistungspunkten erhält, wenn die Entsorgung zu 100% innerhalb eines Radius‘ von 100 km (ortsnahe Entsorgung) um den jeweiligen Kläranlagenstandort erfolgt. Bei einer Entsorgung der gesamten Menge innerhalb des Radius zwischen 100 und 200 km erhält ein Angebot 50 Leistungspunkte. Eine Entsorgung der gesamten Menge außerhalb des Radius von 200 km erhält keine Leistungspunkte. Bei einer Aufteilung der Entsorgungsmenge werden die anteiligen Leistungspunkte entsprechend der Mengenaufteilung vergeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer RheinlandPfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift: Stiftstraße 9 Ort: Mainz Postleitzahl: 55116 Land: Deutschland Telefon: +49 6131/16-2234 Fax: +49 6131/16-2113
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 72 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) MR Hunsrück GmbH · RETERRA Service GmbH1 Veröffentlichung
- 12.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 310 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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