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B6_Laatzen-Gleidingen-FBE
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover · Hannover · Niedersachsen · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Fahrbahnsanierung der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen.
- Die Maßnahme umfasst die Neuherstellung von Asphaltdeck- und Asphalttragschichten in mehreren Abschnitten.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 5.360.356 EUR.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Bauleistungen.
- Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist der Auftraggeber.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover, plant die Fahrbahnsanierung der B 6 zwischen Gleidingen und Laatzen. Die Maßnahme führt an Rethen vorbei und umfasst folgende Abschnitte: . Abschnitt 660 AB + 0.000,0 bis 660 AB 0.800,0 . Abschnitt 660 CD + 0.000,0 bis 660 CD 0.900,0 . Abschnitt 680 + 0.000,0 bis 680 + 3.100,0 . Abschnitt 685 + 0.000,0 bis 685 + 0.100,0 In diesen Abschnitten sollen die oberen Schichten des gebundenen Straßenoberbaus (Asphaltdeck- und Asphalttragschichten) neu hergestellt werden.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises. Gewertet wird die finale Brutto-Gesamtsumme des Angebots (inklusive aller Nebenkosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer), wie sie sich aus dem ausgefüllten Preisblatt / Formblatt ergibt. Voraussetzung für die Preiswertung ist, dass das Angebot alle formalen, fachlichen und technischen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) dieser Vergabeunterlagen vollständig erfüllt. Qualitative Mehrleistungen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen, werden nicht bewertet. Der Brutto-Gesamtpreis ist zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. Rechenfehler werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben korrigiert; maßgeblich sind die korrigierten Brutto-Endbeträge. Bei rechnerischem Gleichstand mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Kontaktdaten: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Frist und Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Verfahren noch offen
1 Veröffentlichung
- 28.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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