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Technische Betriebsführung der Einrichtungen zur Wasserversorgung sowie Erstellung GIS-Datenbestand
Gemeinde Hartenholm · Nützen · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGemeinde Hasenmoor inklusive Wasserwerk🏆 Holsteiner Wasser GmbH · Neumünster
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Los 2 VergebenGemeinde Hartenholm🏆 Holsteiner Wasser GmbH · Neumünster
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Los 3 VergebenGemeinde Nützen🏆 Holsteiner Wasser GmbH · Neumünster
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Los 4 VergebenGemeinde Lentföhrden🏆 Holsteiner Wasser GmbH · Neumünster
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Los 5 VergebenGemeinde Schmalfeld mit Wasserwerk🏆 Holsteiner Wasser GmbH · Neumünster
- Holsteiner Wasser GmbH · Neumünster
Beschreibung
Die Auftraggeber vergeben jeweils in ihrem Gemeindegebiet die technische Betriebsführung über ihre Einrichtungen zur Wasserversorgung inklusive Erstellung eines GIS-Datenbestandes. gliedert sich in 5 Lose, aufgeteilt nach Gemeindegebieten. Für jedes Gemeindegebiet beinhaltet der Leistungsumfang die technische Betriebsführung über das Wassernetz sowie die Erstellung eines GIS-Datenbestandes. Bei den Losen 1 (Gemeinde Hasenmoor) und Los 5 (Gemeinde Schmalfeld) beinhaltet die zu erbringende Leistung auch die technische Betriebsführung über das Wasserwerk.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Die Gemeinden stammen alle aus Schleswig-Holstein. Es handelt sich um eine Vergabe oberhalb der Schwellenwerte, sodass die SektVO und das GWB gelten.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Holsteiner Wasser GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 160 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Holsteiner Wasser GmbHZuschlagswert 977.803 €1 Veröffentlichung
- 12.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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