Präqualifikation / Eignungsnachweise
Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, von dem Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind.
Südwestrundfunk · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 02.09.2026, 08:00 Uhr (noch 32 Tage)
Der SWR plant, die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-Systems „HOPSYS“ als „Managed Service“ an einen externen Dienstleister (Managed Service Provider, MSP) zu vergeben. „Managed Services“ umfassen dabei die Auslagerung des Betriebs, der Wartung und Weiterentwicklung, der MSP übernimmt die Komplettverantwortung für das System. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit, Performance, Fehlerbehebung sowie die Anpassung an neue Anforderungen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Managed-Service-Vertrags auf Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags sowie den zughörigen EVB-IT Service-AGB mit einer Laufzeit von zunächst 48 Monaten (Grundlaufzeit). Darüber hinaus wird die Laufzeit optional um jeweils 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 72 Monaten verlängert. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt. Wesentliche zu erbringende Leistungen sind: - Betrieb und Überwachung: Überwachung der Systemressourcen und System-Logs, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung, Fehlerbehebung), Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) - Wartung und Updates, Compliance: Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, Sicherstellung der Kompatibilität mit den beim Auftraggeber eingesetzten Technologien, Schnittstellen, IT-Richtlinien und Standards (z.B. Architektur, Sicherheit) - Support: Bereitstellung eines 2nd/3rd-level-Support zur Störungsanalyse und nachhaltigen Störungsbehebung - Weiterentwicklung: Implementierung neuer Funktionen, Optimierung bestehender Funktionen, fundierte Beratung des Auftraggebers zur optimalen Umsetzung von Weiterentwicklungen, Betrieb eines Testsystems - Qualitätssicherung: Anforderungs-, Test und Change-Management - Wissensmanagement und Dokumentation: Systemdokumentation, Know-How Transfer Dokumente - Technisch-fachliche Beratung: Technischen und prozessualen Beratung und Unterstützung des Auftragg
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Der SWR sucht einen Managed Service Provider für den Betrieb, die Wartung und Weiterentwicklung des Honorar-Systems HOPSYS.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt (§127 GWB, §58 VgV). Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: - A-Kriterien (Ausschlusskriterien) A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. - B-Kriterien (Bewertungskriterien) B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. - I-Kriterien (Informationskriterien) I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Die B-Kriterien werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss Angaben zu den Anforderungen oder den Kriterien machen, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Erläuterungen zu Mindestanforderungen, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Bewertungsmethodik zu den jeweiligen B-Kriterien werden in den Leistungsblättern der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ erläutert. Für alle B-Kriterien gemeinsam kann ein Bieter maximal bis zu 1.200 Leistungspunkte erreichen. Diese verteilen sich wie folgt: • Konzepte K1 bis K6: Maximal 420 Leistungspunkte (= 35 % der Gesamtpunkte) • Personalqualifikationen: Maximal 420 Leistungspunkte (= 35 % der Gesamtpunkte) • Bieterpräsentation: Maximal 360 Leistungspunkte (= 30 % der Gesamtpunkte) Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses für die finalen Angebote nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis unter Berücksichtigung der wertungsrelevanten Angebotssumme (vgl. Kapitel 3.4.2.2) ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/(wertungsrelevante Angebotssumme ) Zur besseren Vergleichbarkeit werden die errechneten Kennzahlen Z mit einem Skalierungsfaktor von 100.000 multipliziert und kaufmännisch auf die 4. Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 10% liegen (im Bereich von Z-10% bis Z), kommen in die Endauswahl. Der Zuschlag wird dann auf das Angebot der Endauswahl erteilt, welches im Schwankungsbereich liegt und die höchste Leistungspunktzahl aufweist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr). Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bewerberauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beigelegt sein. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Hinweis zu Bewerbergemeinschaften: Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bewerber vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.8.2 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Auch der geforderte Nachweis zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bewerber sowie für den/die geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.8.2 mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Anlage 06 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bewerber und auch für den/die geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag alle Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 04 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist und sich für die zweite Stufe des EU-Verfahrens qualifiziert hat, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von maximal 1,5 %. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht. Bewertung zum Kriterium A3.2 Anhand der vorgelegten Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit findet eine Bewertung wie folgt statt: B3.2 – Bewertung der nachgewiesenen Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD), ermittelt aus den zu A3.2 vorgelegten Nachweisen: 9 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0,7% – 1,5% 15 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0,3% – 0,7% 20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0% – 0,3% Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
A4.3 – Nachweis von 3 Referenzen aus dem Bereich „Managed Service“ in der Anwendungsbetreuung in vergleichbarer Art und Größe. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung. Hierzu ist je Referenz das ausgefüllte Referenztemplate (Anlage 07) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Prüfung der Referenzen erfolgt anhand der Erfüllung der im Referenztemplate abgefragten Kriterien. Eine vorgelegte Referenz wird als geeignet anerkannt, wenn die Rahmendaten vollständig sind, mindestens 8 der 18 Kriterien aus Projektvolumen und mindestens 2 der 5 Kriterien Projektinhalt erfüllt sind und die vertraglichen Leistungen im Referenztemplate wie gefordert anschaulich beschrieben wurden. Darüber hinaus müssen folgende Mindestkriterien von den Referenzen erfüllt werden: • Zum Zeitpunkt der Einreichung darf das Vertragsende höchstens zwei Jahre zurückliegen oder der Vertrag muss noch aktiv sein. • Die Referenz umfasst Leistungen aus dem Bereich „Managed Service“ (Anwendungsbetreuung) mindestens einen 2nd und 3rd Level Support sowie Weiterentwicklungen der Anwendung. • Der Service wird/wurde in deutscher Sprache erbracht (Kommunikation, Dokumentation). • Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber geleistet worden sein. • Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss ein System zur Honorar-Verwaltung (Erfassung und Genehmigung von Honoraren) zum Inhalt haben (Kriterium „Projektinhalt 1“ mit „ja“ beantwortet). • Mindestens zwei der vorgelegten Referenzen müssen eine Individualsoftware auf Java-Basis (Web-Anwendung) beinhalten (Beantwortung des Kriteriums „Projektinhalt 2“ mit „ja“.) Bewertung zum Kriterium A4.3 Die Bewertung der eingereichten Referenzen (A4.3) erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. B4.3.1 – Bewertung der Referenz 1 aus den zu A4.3 vorgelegten Nachweisen. B4.3.2 – Bewertung der Referenz 2 aus den zu A4.3 vorgelegten Nachweisen. B4.3.3 – Bewertung der Referenz 3 aus den zu A4.3 vorgelegten Nachweisen. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Anforderungen im Referenztemplate (Anlage 07) bewertet, ob und in welchem Grad sie in Art, Größenordnung und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Nicht erfüllt/ungenügend = Die Referenz erfüllt nicht die angegebenen Mindestkriterien und wird deshalb nicht anerkannt (Rahmendaten unvollständig oder weniger 8 der 18 Kriterien aus „Projektvolumen“ erfüllt oder weniger als 2 der 5 Kriterien aus „Projektinhalt“ erfüllt oder vertraglichen Leistungen im Referenztemplate nicht anschaulich beschrieben). Niederer Zielerfüllungsgrad = Die Referenz erfüllt mindestens 8 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektinhalt“ sowie mindestens 2 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektvolumen“. Es wurden nachvollziehbaren Angaben zu den Fragestellungen der Kriteriengruppe „Projektbeschreibung“ gemacht. (Niedere Punktzahl = 5 Punkte) Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Die Referenz erfüllt mindestens 11 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektinhalt“ sowie mindestens 3 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektvolumen“. Es wurden nachvollziehbaren Angaben zu den Fragestellungen der Kriteriengruppe „Projektbeschreibung“ gemacht. (Mittlere Punktzahl = 17 Punkte) Hoher Zielerfüllungsgrad = Die Referenz erfüllt mindestens 15 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektinhalt“ sowie mindestens 4 der Kriterien aus der Kriteriengruppe „Projektvolumen“. Es wurden nachvollziehbaren Angaben zu den Fragestellungen der Kriteriengruppe „Projektbeschreibung“ gemacht. (Maximalpunktzahl = 30 Punkte) Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden. Maximal können so bis zu 90 Punkte erreicht werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
A4.2 – Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bewerber gemäß ISO 27001 (Informationssicherheits-Management) zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hinweis: Kann der Bewerber die betreffenden Bescheinigungen zu A4.1 und A4.2 mit aktueller Gültigkeit nicht innerhalb der Teilnahmefrist vorlegen, weil das Unternehmen sich zum Antragszeitpunkt in einem bereits begonnenen aber noch nicht abgeschlossenen Prozess zur Erneuerung/Wiedererlangung einer bereits vorliegenden aber abgelaufen Zertifizierung befindet, so erkennt der Auftraggeber entsprechende Nachweise oder Eigenerklärungen als gleichwertig an, sofern der Abschluss der Zertifizierung während des ersten Halbjahres der Vertragslaufzeit daraus zweifelsfrei abzulesen ist. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
A4.1 – Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bewerber ein QM-System nach DIN EN ISO 9001 eingeführt und zertifiziert hat und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hinweis: Kann der Bewerber die betreffenden Bescheinigungen zu A4.1 und A4.2 mit aktueller Gültigkeit nicht innerhalb der Teilnahmefrist vorlegen, weil das Unternehmen sich zum Antragszeitpunkt in einem bereits begonnenen aber noch nicht abgeschlossenen Prozess zur Erneuerung/Wiedererlangung einer bereits vorliegenden aber abgelaufen Zertifizierung befindet, so erkennt der Auftraggeber entsprechende Nachweise oder Eigenerklärungen als gleichwertig an, sofern der Abschluss der Zertifizierung während des ersten Halbjahres der Vertragslaufzeit daraus zweifelsfrei abzulesen ist. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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