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Ersatzbeschaffung Servertechnik für SAP Betrieb
SWE Digital GmbH · Erfurt · Thüringen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErsatzbeschaffung Servertechnik für SAP Betrieb🏆 Dell GmbH · Frankfurt am Main
- Dell GmbH · Frankfurt am Main
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Dell GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von vier Servern mit je 8 TB RAM für den SAP-Betrieb.
- Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung für die gesamte Stadtwerke Erfurt Gruppe.
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund von Dringlichkeit und Marktvolatilität.
- CPV-Code 48820000 deutet auf Server hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die SWE Digital GmbH tritt innerhalb der Stadtwerke Erfurt Gruppe als Shared-Service-Gesellschaft auf. Sie erbringt verschiedene IT-Dienstleistungen für alle Unternehmen des Konzerns. Bei der Beschaffung handelt es sich um eine Leistung, die für alle SWE-Unternehmen erbracht wird. Da der überwiegende Anteil der Leistungen der Stadtwerke Erfurt Gruppe der Sektorentätigkeit nach § 102 GWB zuzuschreiben ist, ist im Ergebnis von einem Sektorenauftraggeber nach § 100 GWB auszugehen. Somit ist der EU-Schwellenwert für die Sektorentätigkeit anzulegen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Ersatzbeschaffung von vier Servern (mit jeweils 8 TB RAM pro Server) zur Absicherung des SAP-Betriebs. Die Wahl des Vergabeverfahrens lässt sich mit der besonderen Dringlichkeit der Beschaffung sowie der hohen Volatilität am Servermarkt begründen, die sich in schwankenden Preisen und längeren Lieferfristen niederschlägt.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Dell GmbHZuschlagswert 1.244.000 €1 Veröffentlichung
- 20.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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