AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 11:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c2b4b9b7-30bc-4e16-86c5-95badd9e8a37/

GW 056 PV-Anlagen - Eigenstromversorgungsanlage - Erweiterung Campus Rheinfelden (Baden)

Notice-ID: c2b4b9b7-30bc-4e16-86c5-95badd9e8a37 · Procedure-ID: 721b5878-e119-4eae-af00-e5390f7994f3

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Rheinfelden (Baden) - Gebäudemanagement, Rheinfelden (Baden)
Veröffentlicht
07.05.2026
Frist (Submission)
11.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214200 — Bauleistungen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

GW 056 PV-Anlage - Eigenstromversorgungsanlage Lieferung und Montage einer PV-Anlage als Eigenstromversorgungsanlage mit Vollbelegung und einer PV-Leistung von ca. 80 kW unter Beachtung vorhandener Technikaufbauten für eine Schulerweiterung in Holzbauweise. Die Anlage beinhaltet die Installation der Wechselrichter sowie Zählerschrank und Einbauten im Gebäude. Die Wechselstrominstallation bis auf das Dach erfolgt bauseits. Ausführungszeit: Voraussichtlicher Beginn: 01.03.2027 (Montageplanung ab 01.10.26) Voraussichtliche Fertigstellung: 08.01.2028

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2027
Ende
08.01.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).