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Sanierung Schelztor-Sporthalle Esslingen am Neckar - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4+5
Städtische Gebäude Esslingen am Neckar · Esslingen am Neckar · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSanierung Schelztor-Sporthalle Esslingen am Neckar - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4+5🏆 Funk Ingenieure GmbH · Winnenden
- Funk Ingenieure GmbH · Winnenden
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Funk Ingenieure GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Bei der im Jahre 1957 erbauten-Schelztor-Sporthalle handelt es sich um eine zweigeschossige Versammlungsstätte für 900 Besucher. Ende 2018 wurde die Sporthalle in die Liste der Kulturdenkmale aufgenommen. Das gesamte Gebäude soll unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes statisch und energetisch generalsaniert werden. Im Vorfeld wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche ein mögliches Sanierungskonzept darzustellen und die Nutzung für den Schul- und Vereinssport auch zukünftig sicherzustellen. Die Machbarkeitsstudie beleuchtet in einem ersten Planungsschritt die heutigen Anforderungen an das Raumprogramm, die denkmalpflegerischen Belange, die statischen, baurechtlichen, brandschutztechnischen und energetischen Anforderungen, sowie die Anforderungen an die Gebäudetechnik. Aufgrund der vielschichtigen Rahmenbedingungen und Anforderungen wurde die Machbarkeitsstudie in Bausteine/Bauteile aufgeteilt und teilweise in Varianten bearbeitet. Für eine Gesamtsanierung einschließlich der Aktivierung der Untergeschossräume werden ca. 13,4 Mio. Euro erforderlich. Eine abschließende Kostenermittlung, sowie die denkmalpflegerischen und baurechtlichen Abstimmungen sind erst im weiteren Planungsverfahren möglich. Die Fertigstellung der Generalsanierung der Schelztor-Sporthalle ist für Ende März 2027 geplant. Seit September 2023 ist der Betrieb der Schelztor-Sporthalle wegen statischen Mängel am Sheddach eingestellt. Zurzeit laufen Untersuchungen, ob eine Ertüchtigung des Sheddachs möglich ist um den Betrieb der Schelztor-Sporthalle wiederaufzunehmen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projektteam 25 %Qualität
Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
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Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit 25 %Qualität
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Projekteinschätzung 20 %Qualität
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Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten, Projektbearbeitung oder fachspezifischen Themen 15 %Qualität
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Honorar 15 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Funk Ingenieure GmbHZuschlagswert 95.728 €1 Veröffentlichung
- 24.10.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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