Präqualifikation / Eignungsnachweise
Alle Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Heinrich-Kimmle-Stiftung Pirmasens · Pirmasens · Rheinland-Pfalz · Nachgeordnete Behörde
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Kostenlos beobachten →Das Verfahren wird als einstufiger, nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Eine maximale Teilnehmerzahl von 25 wird angestrebt. Alle Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Bei gleicher Qualifikation von mehr als der vorgesehenen Teilnehmerzahl behält sich die Ausloberin vor, die Entscheidung per Losentscheid zu treffen. Anschließend wird - ebenfalls per Losentscheid - eine angemessene Zahl von Nachrückern ermittelt, die im Falle einer Absage eines ausgewählten Teilnehmers bis zum Kolloquium als Teilnehmer nachrücken. Vorab benannte Teilnehmer des Verfahrens: - Werkgemeinschaft Landau Architektur und Innenarchitektur Sebastian | Seegmüller PartGmbB, Landau - AV1 Architekten GmbH, Kaiserslautern - Bayer & Strobel Architekten PartGmbB, Kaiserslautern - löhle neubauer architekten BDA pmbB, Augsburg - H. Gies Architekt GmbH, Mainz - arnold + partner | architekten mbB, Pirmasens Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 4/08/25 registriert. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt. Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: nein Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: - Markus Zwick, Ober
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Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Es handelt sich um einen nichtoffenen hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Ideenanteil für den Neubau eines Schulzentrums.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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25–25 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
3.4 Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
3.2 (LD)_VgV als Beleg über die relevanten Bildungs- und Berufsqualifikationen sind folgende Nachweise zu erbringen: (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/ Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen des Architekten und des Landschaftsarchitekten (Nachweis Landschaftsarchitekt kann nachgereicht werden) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt / Landschaftsarchitekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt / Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Losentscheid
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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