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Bauauftrag EU-Oberschwelle 4 Lose

Neugestaltung Eduard-Rosenthal-Straße - Planbereich 1

Stadtverwaltung Weimar · Weimar · Thüringen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 4 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Fachgruppenlos 10 Straßen- und Leitungsbau
    🏆 EUROVIA Verkehrsbau GmbH Niederlassung Weimar · Umpferstedt
  • Los 2 Vergeben
    Fachlos 11 Freianlagen
    🏆 ARKUS Bau GmbH & Co. KG · Erfurt
  • Los 3 Vergeben
    Fachlos 12 Straßenbeleuchtung
    🏆 ARKUS Bau GmbH & Co. KG · Erfurt
  • Los 4 Vergeben
    Fachlos 13 Kampfmittelsondierunq
    🏆 ARKUS Bau GmbH & Co. KG · Erfurt
Auftragnehmer (2)
  • ARKUS Bau GmbH & Co. KG · Erfurt
  • EUROVIA Verkehrsbau GmbH Niederlassung Weimar · Umpferstedt
Zuschlagswert 1.304.933 €
Eingegangene Angebote 5
Zuschlagsdatum 16.03.2026

Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 2 Bieter namentlich publiziert: ARKUS Bau GmbH & Co. KG u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Neugestaltung der Eduard-Rosenthal-Straße - Planbereich 1 von Friedrich-Ebert-Straße bis Spitalweg, Weimar

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📅 Laufzeit endet am 04.12.2026

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 100 Pkt.

    Preiskriterium

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Fachgruppenlos 10 Straßen- und Leitungsbau
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 1.079.769 €
Los 2 Fachlos 11 Freianlagen
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 81.691 €
Los 3 Fachlos 12 Straßenbeleuchtung
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 42.916 €
Los 4 Fachlos 13 Kampfmittelsondierunq
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 100.557 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 88 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) ARKUS Bau GmbH & Co. KG · EUROVIA Verkehrsbau GmbH Niederlassung Weimar
    Zuschlagswert 1.304.933 €

    1 Veröffentlichung

    • 11.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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1.304.933 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 600.58-60/25
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadtverwaltung Weimar
Standort Weimar, Thüringen
Veröffentlicht 11.04.2026
CPV-Codes (5) 45233120 · Bauleistungen
45230000 · Bauleistungen
45112730 · Bauleistungen
45316110 · Bauleistungen
90523100 · Abwasser, Abfall und Umwelt
(Was ist das?)
Angebote 5
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Lose 4
Erfüllungsort Weimar, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 27.04.2026 – 04.12.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (2)
ARKUS Bau GmbH & Co. KG · Erfurt EUROVIA Verkehrsbau GmbH Niederlassung Weimar · Umpferstedt

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (2) (?)
  • ARKUS Bau GmbH & Co. KG
  • EUROVIA Verkehrsbau GmbH Niederlassung Weimar
Vertrag 16.03.2026

Ø Bieter in der Branche 7.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 338.667 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 102.640 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Thüringen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadtverwaltung Weimar · Weimar

ausschreibung@stadtweimar.de
+493643762277