AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSGYYDYT9JCS9YS/documents) · Abgerufen am 26.08.2026 16:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c30c3502-d8e1-41fc-ad1e-029e44a075f6/

Stadt Cottbus OV 171-2025 Neubau einer Trampolinhalle im Sportzentrum Cottbus Los 47 Photovoltaikanlage

Notice-ID: c30c3502-d8e1-41fc-ad1e-029e44a075f6 · Procedure-ID: 6b8ff3b4-80df-433d-8f55-6cfb4e225a89

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Cottbus, Cottbus
Veröffentlicht
18.07.2025
Frist (Submission)
05.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Errichten einer 96,6 kWp großen PV-Anlage. Die Befestigung und Grundbügel werden vom Dachdecker gestellt. Die Leistung hier beginnt mit den Montageplatten und der Befestigung dieser an der 15° angestellten Grundkonstruktion. Auftrag bestehend aus: - PV-Module - Wechselrichter - Montage der PV Module an der gestellten Grundkonstruktion - Verkabelung und anschließen (inkl. Kupplungen...) - Generatoranschlusskästen - DC-Auslösestelle - Anträge - Erstellen eines Statischen Nachweises - Dokumentation - Messung

Vertragslaufzeit

Beginn
03.12.2025
Ende
09.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).