AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c30db861-b131-49e4-aa53-ab61b215c53d/

Neubau Thermalfreibad Bad Lippspringe; Badewassertechnik

Notice-ID: c30db861-b131-49e4-aa53-ab61b215c53d · Procedure-ID: c30db861-b131-49e4-aa53-ab61b215c53d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Lippspringe, Bad Lippspringe
Veröffentlicht
25.06.2025
Frist (Submission)
29.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212212 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen dieses Gewerks sollen hierbei die Arbeiten Badewassertechnik ausgeführt werden. Demontage bestehender Stahlfilter mit Filtersand im anliegenden Hallenbad. Neue Installation von ca. 700 m3/h Umwälzvolumenstrom in 2 Kreisläufen Mehrzweckbecken u. Planschbecken. Filteranlagen als Saugfilter in Kellermontage sowie Wärmetauscher. Rohwasserspeicher u. Pufferspeicher als Kellermontage. Schlammwasseraufbereitung nach Anhang 31 zur Regenwasser. Schaltschrankarbeiten mit zugehöriger Elektroinstallation. Leitungen im Innen- u. Außenbereich. Attraktionspumpen mit Leitungen und Schächten für die beiden Kreisläufe.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.08.2025
Ende
18.09.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).