AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 00:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c311aa77-9673-4ffc-8efe-fe4e5c7b4bae/

Lieferung von zwei Storage-Systemen inkl. 5-jähriger Wartung - aufgeteilt in zwei Lose

Notice-ID: c311aa77-9673-4ffc-8efe-fe4e5c7b4bae · Procedure-ID: f01dfdf1-afb0-4c36-aceb-43687154e5bd

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Stammdaten

Auftraggeber
Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb -, Krefeld
Veröffentlicht
26.10.2023
Frist (Submission)
01.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30210000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der aktuelle zentrale block- (FC, FCoE, , iSCSI) und datei- (Cifs/SMB, NFS) orientierte, zentrale Datenspeicher des Geologischen Dienstes NRW (GD) besteht derzeit aus einem Primär- ("FAS 2750") und aus einem Sekundärsystem ("FAS 2720") sowie mehreren Magnetband-Datensicherungskomponenten. Das Sekundärsystem dient dabei ausschließlich der kurz- und der mittelfristigen Datensicherung des Primärsystems auf räumlich abgesetzten Magnetplatten. Die vorhandenen Storagesysteme sind veraltet und müssen ersetzt werden. Aufgrund noch aktuell laufender Verträge, kann das Primäre Storagesystem frühestens ab dem 01.12.2023 und das Sekundäre Storagesystem frühestens ab dem 01.02.2024 ersetzt werden.

Lose

2 Lose.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).