AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 12:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c3247d90-2c40-4a76-928d-a33b09b60aa7/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021

Notice-ID: c3247d90-2c40-4a76-928d-a33b09b60aa7 · Procedure-ID: f4f59955-6978-40de-877c-0340dbba230b

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Hochbauamt Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
03.06.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
84.879 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Hauptzollamt Stuttgart - Zollamt Zuffenhausen, Energetische Sanierung EGB 55, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, Das Gebäude Zollamt Zuffenhausen, Gottfried-Keller-Str. 22, 70435 Stuttgart soll im Rahmen des Energieeffizienzerlasses von 08/2021 auf den Standard EGB 55 saniert werden. Als Grundlage der Planung wurde 2023 eine bauphysikalische Bestandaufnahme durchgeführt und ein Sanierungskonzept erstellt. Die Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 HOAI umfasst die Installation einer Wärmepumpe und die Überarbeitung und Anpassung der vorhanden Heizungstechnik, sowie den Austausch der Leuchtmittel und die Installation einer PV-Anlage.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.02.2025
Ende
04.10.2027

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Nicht-wesentliche Vertragsänderung
Vertragsabschluss
12.02.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).