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SPGK Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Elektrische Energieanlagen Tunnel Rastatt (Trafostationen, Stromversorgung, Tunnelsicherheitsbeleuchtung, Stromversorgung ESTW-A Kreuzacker EWHA und ESTW-A Stromversorgung Abzweig Rastatt Süd
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Errichtung und Modernisierung elektrischer Energieanlagen im Tunnel Rastatt, inklusive Trafostationen und Tunnelsicherheitsbeleuchtung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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24 Veröffentlichungen
- 10.06.2026 AOL 23 Da das ESTW-A RRAS bereits durch den aktuellen AN geplant und errichtet wurden, können vorhandene Systemkenntnisse und Schnittstellen direkt genutzt werden. Hierdurch ergeben sich entsprechende Synergieeffekte, insbesondere bei der Einbindung des mobilen Netzersatzaggregats in die bestehende Infrastruktur. Die vorhandene Kenntnis der Anlage und ihrer Randbedingungen ermöglicht eine sichere und effiziente Umsetzung. Eine Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers würde zusätzlichen zeitlichen Vorlauf erfordern und Risiken für die Termineinhaltung mit sich bringen. Des weiteren wäre ein Wechsel des AN im Hinblick auf die bestehenden Schnittstellen technisch mit erhöhten Risiken verbunden und würde zu zusätzlichem Abstimmungsaufwand führen.
- 24.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 14.01.2026 AO 20 Der aktuelle AN ist bereits mit der Planung direkt angrenzender Leistungen im selben Bereich (insbesondere der EEA-Seite des ESTW) betraut. Die dadurch entstehenden Synergieeffekte sowie die bereits vorhandene tiefen Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und spezifischen Randbedingungen sind für eine effiziente, gewerkeübergreifende Abwicklung zwingend erforderlich. Eine organisatorische Aufspaltung der Leistungen im Zuge der Ausführungsplanung wäre technisch riskant und würde zu erheblichen Mehrkosten führen. AO 21 Der aktuelle AN ist bereits mit der Planung direkt angrenzender Leistungen im selben Bereich (insbesondere der EEA-Seite des ESTW) betraut. Die dadurch entstehenden Synergieeffekte sowie die bereits vorhandene tiefe Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und spezifischen Randbedingungen sind für eine effiziente, gewerkeübergreifende Abwicklung zwingend erforderlich. Eine organisatorische Aufspaltung der Leistungen im Zuge der Ausführungsplanung wäre technisch riskant und würde zu erheblichen Mehrkosten führen.
- 13.11.2025 MKA017 Der zusätzliche Stromerzeuger dient zur Sicherung des Projekfortschrittes. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt dadurch unverändert. aktuell
- 01.09.2025 Auch in TED EU publiziert
- 29.08.2025 Der endgültige Zustand der Anlagen kann in der Entwurfsphase nur annähernd beschrieben werden. Durch unvorhersehbare Änderungen in tangierenden Planungen und im Bauablauf vorangehender Gewerke (z.B. Rohbau und Ausbau) sowie zwischenzeitliche Richtlinienänderungen sind in Projekten dieser Größenordnung Anpassungen während der Ausführungsplanung in signifikantem Umfang immer notwendig, die wiederum Anpassungen bei der Materialisierung und Realisierung nach sich ziehen.
- 11.07.2025 Die Präzisierung der Planung in der Ausführungsphase hat ergeben, dass die Anzahl der Leuchten, der NVGs und der TSV verglichen mit der Ausschreibung höher ausfällt. Ferner erfolgen die Planung und Realisierung der Beleuchtung der OLSP Bedientableaus. Diese resultiert aus dem in der TSI SRT enthaltenen Anteil ENE, wonach die Standorte der OLSP Bedientableaus beleuchtet werden müssen. Die Planung und Realisierung der TSB sind im Auftragsumfang des AN enthaltenen. Die Fortschreibung respektive Präzisierung der Planung in der Ausführungsphase führt nicht zu grundlegend anderen Verhältnissen.
- 18.06.2025 MKA 08 - IEin Wechsel des AN würde zu einem erheblichen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehraufwand in der Planung führen. Die bereits geleisteten Abstimmungen, Planungsfortschritte sowie die projektspezifischen Kenntnisse des aktuellen Auftragnehmers würden dadurch weitgehend verloren gehen. Zudem wären umfangreiche Einarbeitungszeiten sowie eine erneute Koordination mit den Projektbeteiligten erforderlich, was zu Zeitverzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Ferner kommt die Planung für die Erstellung der TSB aus einer Hand, weshalb ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht möglich ist.
- 17.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- 16.04.2025 Im Rahmen der Errichtung und Anbindung der neuen Trafostation an den Tunnel Rastatt waren ohnehin Tiefbauleistungen erforderlich. Im Rahmen der Realisierung der neuen Trafostation wurde daher die beauftragte Firma, welche die Elektrotechnik für den Tunnel Rastatt realisiert mit der Leistung angefragt. Aufgrund der direkten Schnittstelle zur Anbindung der neuen Trafostation macht eine Aufteilung aufgrund des geringen Umfangs des Kabeltiefbau technisch keinen Sinn.
- 29.01.2025 LÄ15 Mit der Konkretisierung der Planung in der Ausführungsphase wurde lediglich die endgültige Dimensionierung der neuen Anlagen vorgenommen. Insofern handelt es sich um notwendige Änderungen zur Errichtung einer den Vorschriften entsprechenden Anlage.
- 29.01.2025 LÄ13 Die Leistungen sind erforderlich, um die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Versorgung und Anbindung der Trafostationen Nord und Süd zu erfüllen. // LÄ14 Die Leistungen sind erforderlich, um die aktuellen und zukünftigen Versorgung und Anbindung der Haustechnik im Tunnel Rastatt zu gewähleisten
- 09.01.2025 AO 12: Die Leistungen sind erforderlich, um die Kabel sicher und normgerecht in den Steigschächten an den Portalen (Nord, Süd) verlegen und montieren zu können. Beim eingesetzten Gerüst handelt es sich um ein für die benannten Leistungen erforderliches Arbeitsmittel.
- 22.10.2024 Auch in TED EU publiziert
- 21.10.2024 AO 9 Die Änderungen lassen sich auf die geänderten Regelwerke EBA-Richtline "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln", die Anpassung der Ril 853 sowie das Ergebnis der EG-Prüfung nach TSI-SRT zurückführen. Diese Umstände wurden erst im Laufe der Planungsphase bekannt und konnten somit im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden. AO 10 Die Änderungen lassen sich auf die geänderten Regelwerke EBA-Richtline "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln", die Anpassung der Ril 853 sowie das Ergebnis der EG-Prüfung nach TSI-SRT zurückführen. Diese Umstände wurden erst im Laufe der Planungsphase bekannt und konnten somit im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden. AO 11 Die Änderungen lassen sich auf die geänderten Regelwerke EBA-Richtline "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln", die Anpassung der Ril 853 sowie das Ergebnis der EG-Prüfung nach TSI-SRT zurückführen. Diese Umstände wurden erst im Laufe der Planungsphase bekannt und konnten somit im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.
- 17.10.2024 AO 8 Die Änderungen lassen sich auf die geänderten Regelwerke EBA-Richtline "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln", die Anpassung der Ril 853 sowie das Ergebnis der EG-Prüfung nach TSI-SRT zurückführen. Diese Umstände wurden erst im Laufe der Planungsphase bekannt und konnten somit im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.
- 16.10.2024 Im Planungsverlauf wurde festgestellt, dass die bezogen auf die Möglichkeit der Stromversorgung nicht wie ursprünglich geplant per Niederspannungsanschluss erfolgen kann. Die Anforderungen an die Energieversorgung resultieren aus den elektrotechnischen Parametern und den Aussagen des zuständigen VNB. Im vorliegenden Fall kann die erforderliche Leistung nur per Mittelspannungsanschluss sichergestellt werden.
- 01.10.2024 Auch in TED EU publiziert
- 30.09.2024 LÄÄ 05 Im Planungsverlauf wurde bei Abstimmungen mit dem zuständigen VNB festgestellt, dass die Stromversorgung des ESTW-A nicht wie ursprünglich geplant per Niederspannungsanschluss erfolgen kann. Die Anforderungen an die Energieversorgung resultieren aus den elektrotechnischen Parametern und den Aussagen des zuständigen VNB. Im vorliegenden Fall kann die LÄÄ 06 Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen in der Ausführungsphase, kam es nach Abstimmungen mit dem VNB und DBEnergie zu Änderungen in der Ausführungsplanung im Vergleich zur Entwurfsplanung.
- 16.07.2024 Auch in TED EU publiziert
- 15.07.2024 Während der Konkretisierung der Planung in der Ausführungsphase wurde zum 15.4.2024 eine Aktualisierung im relevanten Regelwerk "Ril 853.1022 | Bauliche Anforderungen an Einrichtungen des Tunnels – Flucht- und Rettungswege" veröffentlicht. Gemäß Richtlinie ist gefordert, dass ein Abstand von 60cm zwischen der fluchtwegseitigen Holmseite des Handlaufs und dem Einschalttaster der TSB nicht überschritten werden darf (853.1022, 5(2). In der aktualisierten Richtlinie ist erstmals gefordert, dass dieser Abstand nicht durch verziehen des Handlaufs hergestellt werden darf. Da unter Berücksichtigung der vorhandenen Planungsspielräume (z.B. Versetzung des Fluchtwegs oder der Versorgungsgeräte) ein Höchstabstand von 60 cm nicht eingehalten werden kann, ist eine regelwerkskonforme Realisierung nicht ohne Weiteres möglich.
- 03.07.2024 Auch in TED EU publiziert
- 02.07.2024 Die Ausführung durch einen zusätzlichen AN ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Planung und Bau der Fluchtwegkennzeichnung kann durch den Hauptauftragnehmer viel effizienter erfolgen, da die Details der tangierenden Planungen bekannt sind und direkt berücksichtigt werden können. Außerdem ist im Zuge der Ausführungsplanung für die TSB eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Fluchtwegkennzeichnung ohnehin zwingend notwendig was den Mehraufwand bei gemeinsamer Planung reduziert. Überdies ist die Anbringung der Beschilderung einfacher in den Bauablauf zu integrieren. Der Abstimmungsbedarf mit dem AN des Hauptvertrags wäre bei der Planung aufgrund des engen Zusammenhangs mit der Fluchtwegs Beleuchtung enorm und würde zu erheblichen Mehrkosten führen da der Zeitaufwand auf beiden Seiten Mehrkosten mit sich bringt. Eine Planung von Tunnelsicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung aus einer Hand umgeht dieses Problem.
- 02.02.2024 Im Planungsverlauf wurde festgestellt, dass die bezogen auf die Möglichkeit der Stromversorgung nicht wie ursprünglich geplant per Niederspannungsanschluss erfolgen kann. Die Anforderungen an die Energieversorgung resultieren aus den elektrotechnischen Parametern und den Aussagen des zuständigen VNB. Im vorliegenden Fall kann die erforderliche Leistung nur per Mittelspannungsanschluss sichergestellt werden.
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