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Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Münster
NRW.BANK AöR · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Münster
Änderungen am Verfahren
3 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Die Teilnahmefrist wurde von ursprünglich dem 20.04.2026, 12:00 Uhr, bis zum 22.04.2026, 12:00 Uhr, verlängert. Die nach Ziffer 5.1.9 der europaweiten Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise gültiger Zertifikate oder Re-Zertifikate zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001, der DIN EN ISO 37301 und der DIN EN ISO 45001 sowie für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 und der DIN EN ISO 50001 sind von Bewerbern jeweils kumulativ vorzulegen. Die Auftragsbekanntmachung wurde insofern unter Ziffer 5.1.9 klarstellend berichtigt.
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✏️ Änderung
Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung ist - soweit erforderlich - bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Auftragsbekanntmachung wurde insofern unter Ziffer 5.1.9 klarstellend berichtigt.
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📄 Unterlagen
Soweit zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Vordruck 03 der Nachweis gültiger Zertifikate zum Qualitätsmanagement (DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 37301 und DIN EN ISO 45001) bzw. zum Umweltmanagement (DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001) gefordert wird, ist der Nachweis grundsätzlich durch die Vorlage der genannten Zertifikate (als Scan der Originalurkunde oder Datei) zu führen. Alternativ können gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen eingereicht werden. In diesem Fall ist die Gleichwertigkeit der Bescheinigungen nachvollziehbar auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu darzulegen. Eine darüberhinausgehende, ausführliche konzeptionelle Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen bzw. der Maßnahmen zum Umweltmanagement ist nicht erforderlich. Die Auftragsbekanntmachung wurde in Ziffer 5.1.9 um einen entsprechenden klarstellenden Hinweis ergänzt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gegenstand sind Wirtschaftsdienste (Facility Management) für die NRW.BANK am Standort Münster.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 30 %Preis
(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 10: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der NRW.BANK im Vordruck 10 angegebenen Mengenangaben. (3.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 10 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Es sind lediglich die gelb unterlegten Felder zu befüllen. Angebotsvergleichspreis ist der angegebene Brutto-Gesamtpreis. (5.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.
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Weiterbildung 10 %Qualität
(1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 ist von jedem Bieter ein zusammenfassendes (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 11: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 11 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 11 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Speiseplan 30 % (= 30 Punkte) o Saisonalität 15 % (= 15 Punkte) o Anteil an Fertigprodukten 15 % (= 15 Punkte) - Zuschlagskriterium 3: Nachhaltigkeit 20 % (= 20 Punkte) o Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) o Weiterverarbeitung von Speiseüberhang 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 4: Inklusion 10 % (= 10 Punkte) - Zuschlagskriterium 5: Weiterbildung 10 % (= 10 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Saisonalität: Erwartet wird, dass bei der Gestaltung des Speiseplans im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst hohem Umfang saisonale Lebensmittel, insbesondere saisonales Obst und Gemüse, eingesetzt wird. Saisonal im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Obst- und Gemüseerzeugnisse, deren Verwendung dem jeweiligen natürlichen Ernte- und Verfügbarkeitszeitraum in Deutschland entspricht, wie er im Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung ausgewiesen ist. - Anteil an Fertigprodukten Erwartet wird, dass bei der Zubereitung der Speisen im Rahmen der Leistungserbringung in möglichst geringem Umfang Fertigprodukte eingesetzt werden. Fertigprodukte im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind Lebensmittel, die über eine übliche küchenhandwerkliche Vorverarbeitung hinausgehend industriell vorgefertigt sind und verzehr- oder regenerationsfertig angeliefert werden. Nicht als Fertigprodukte gelten unverarbeitete oder gering verarbeitete Grundzutaten, die einer üblichen handwerklichen Zubereitung unterliegen. - Nachhaltigkeit Erwartet wird, dass die Auftragsausführung in möglichst hohem Umfang nachhaltig erfolgt (abgesehen von der Weiterverarbeitung von Speiseüberhang). Nachhaltigkeit im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltbelastungen, etwa durch einen bewussten Einsatz von Lebensmitteln, ressourcenschonende Zubereitung oder Abfallvermeidung. - Weiterverarbeitung von Speiseüberhang Erwartet wird, dass im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Speiseüberhang in möglichst hohem Umfang weiterverarbeitet oder anderweitig verwertet wird, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Speiseüberhang im Sinne dieses Zuschlagskriteriums sind zubereitete Speisen oder Speisekomponenten, die aus lebensmittelrechtlicher Sicht einwandfrei sind, jedoch nicht ausgegeben wurden. Die Weiterverarbeitung umfasst insbesondere deren erneute Verwendung im Rahmen der Speiseplanung unter Beachtung der geltenden lebensmittelhygienischen und rechtlichen Vorgaben. - Inklusion Erwartet wird, dass im Rahmen der Auftragsausführung inklusive Aspekte in Bezug auf die beim Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitenden in möglichst hohem Umfang berücksichtigt werden. Inklusion im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe, Förderung und nachhaltigen Einbindung von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Leistungserbringung. - Weiterbildung Erwartet wird die Umsetzung von Maßnahmen zur fachlichen Weiterbildung des eingesetzten Personals, um eine qualitativ hochwertige und sichere Leistungserbringung zu gewährleisten. Weiterbildung im Sinne dieses Zuschlagskriteriums umfasst insbesondere fachbezogene Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit oder kundenorientiertem Service. (4.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (5.) Für jeden Berater sind zu jedem Unterkriterium mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem Berater nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden. d) Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
(1.) Bewerber müssen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb von Kantinen und Cafeterias, Lebensmittelbeschaffung, veranstaltungsbezogene Verpflegungsdienste sowie Reinigungsdienste in Hygienebereichen) verfügen (2.) Mindestanforderung: pauschale Mindestdeckungssumme pro Versicherungsjahr für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden von 5.000.000 Euro. (3.) Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei des beauftragten Versicherungsunternehmens oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (4.) Sofern der ausgeschriebene Vertrag weitergehende und / oder höhere Versicherungssummen vorsieht, sind diese nicht Gegenstand der Eignungsprüfung.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Bewerber müssen eine Bankerklärung ihrer unternehmerischen Hausbank über ihre gegenwärtige Finanz- bzw. Liquiditätslage abgeben. (2) Mindestanforderung: Die Bankerklärung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate nach ihrem Ausstellungsdatum sein. Aus der Bankerklärung muss sich ergeben, dass die Hausbank des Bewerbers die bestehenden finanziellen Beziehungen in der Vergangenheit bis zum Tag der Ausstellung der Bankerklärung als zufriedenstellen bewertet, es keine negativen Feststellungen gibt und aus Sicht der Hausbank keine Bonitätsgründe vorliegen oder ihr bekannt sind, aus denen von einer Geschäftsbeziehung zu dem Bewerber abzuraten wäre. (3) Die jeweiligen Bankerklärungen müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan des Originaldokuments oder Datei vorgelegt werden.
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Gesamtjahresumsatz
(1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 10.000.000 Euro betragen haben. (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
(1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Als Tätigkeitsbereich des Auftrages werden in diesem Zusammenhang nur der Betrieb von Kantinen und Cafeterias oder vergleichbar anerkannt. (2.) Mindestanforderung: Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 5.000.000 Euro betragen haben. (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich ab-gelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
(1) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 13.03.2023 bis zum 12.02.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2) Mindestanforderungen: Mindestens 3 Referenzen, die jeweils die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllen: - Betrieb eines Betriebsrestaurants, einer Kantine oder einer vergleichbaren Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung (nachfolgend einheitlich "Betriebsrestaurant") - arbeitstäglich wurde folgendes Mindestangebot bereitgestellt: o mindestens drei wechselnde Hauptgerichte, o mindestens eine täglich wechselnde Suppe, o mindestens zwei täglich wechselnde Desserts, o Salatangebot in Buffetform. - Zubereitung der Speisen frisch vor Ort in der Küche des jeweiligen Betriebsrestaurants - durchschnittlich mindestens 650 ausgegebene Mittagessen pro Betriebstag - thekenbasierte Essensausgabe in Selbstbedienung ("Free-Flow-Verfahren") - zusätzlich Veranstaltungs- und Cateringservices, einschließlich der Bereitstellung von Servicepersonal - über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten pro Referenz im Zeit-raum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 und mindestens 3 Referenzen, die jeweils die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllen: - Betrieb eines Bistros, Cafés oder einer funktional vergleichbaren gastronomischen Einrichtung mit täglichem Speisen- und Getränkeangebot (nachfolgend einheitlich "Bistro") - arbeitstägliches Angebot von kalten und/oder warmen Speisen (z. B. Snacks, kleine Gerichte) sowie Getränken, einschließlich Heißgetränken - über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten pro Referenz im Zeit-raum vom 13.03.2023 bis zum 12.03.2026 (3) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck ein-zutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (5) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderung erfüllt ist.
Weitere Anforderungen
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
(1) Erforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV), die das Unternehmen des Bewerbers während der Auftragsausführung anwendet. (2) Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages auf einer Anlage zum Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. §50 VgV bleibt unberührt. (3) Mindestbedingungen: Bewerber müssen den Nachweis gültiger Zertifikate oder Re-Zertifikate für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der o DIN EN ISO 14001 o DIN EN ISO 50001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wer-den soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. (4) Die jeweiligen Nachweise der Zertifikate müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
(1) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 Alt. 2 VgV) des Unternehmens des Bewerbers. (2) Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. (3) Mindestbedingungen Bewerber müssen den Nachweis gültiger Zertifikate oder Re-Zertifikate zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der o DIN EN ISO 9001 o DIN EN ISO 37301 o DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. (4) Die jeweiligen Nachweise der Zertifikate müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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4 Veröffentlichungen
- Frist 22.04.2026 Die Teilnahmefrist wurde von ursprünglich dem 20.04.2026, 12:00 Uhr, bis zum 22.04.2026, 12:00 Uhr, verlängert. Die nach Ziffer 5.1.9 der europaweiten Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise gültiger Zertifikate oder Re-Zertifikate zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001, der DIN EN ISO 37301 und der DIN EN ISO 45001 sowie für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 und der DIN EN ISO 50001 sind von Bewerbern jeweils kumulativ vorzulegen. Die Auftragsbekanntmachung wurde insofern unter Ziffer 5.1.9 klarstellend berichtigt.
- Frist 20.04.2026 Soweit zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Vordruck 03 der Nachweis gültiger Zertifikate zum Qualitätsmanagement (DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 37301 und DIN EN ISO 45001) bzw. zum Umweltmanagement (DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001) gefordert wird, ist der Nachweis grundsätzlich durch die Vorlage der genannten Zertifikate (als Scan der Originalurkunde oder Datei) zu führen. Alternativ können gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen eingereicht werden. In diesem Fall ist die Gleichwertigkeit der Bescheinigungen nachvollziehbar auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu darzulegen. Eine darüberhinausgehende, ausführliche konzeptionelle Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen bzw. der Maßnahmen zum Umweltmanagement ist nicht erforderlich. Die Auftragsbekanntmachung wurde in Ziffer 5.1.9 um einen entsprechenden klarstellenden Hinweis ergänzt.
- Frist 20.04.2026 Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung ist - soweit erforderlich - bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Auftragsbekanntmachung wurde insofern unter Ziffer 5.1.9 klarstellend berichtigt.
- Frist 20.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.099 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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