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Services für Türen und Tore
Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenLos 1 Türen und Tore kraftbetätigt - Verwaltung -
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Los 2 AufgehobenLos 2 Türen und Tore kraftbetätigt - kreiseigene Schulen -
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Los 3 AufgehobenLos 3 Türen und Tore nicht kraftbetätigt - Verwaltungsgebäude -
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Los 4 VergebenLos 4 Türen und Tore nicht kraftbetätigt - Schulgebäude -🏆 Lindtner GmbH & Co. KG · Eggenfelden
- Lindtner GmbH & Co. KG · Eggenfelden Kleines Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Wartungsleistungen für kraftbetätigte und nicht kraftbetätigte Türen und Tore an Liegenschaften des Landratsamts München.
- Die Ausschreibung ist in vier Lose aufgeteilt: kraftbetätigte und nicht kraftbetätigte Türen und Tore, jeweils für Verwaltungsgebäude und Schulgebäude.
- Ein Bieter kann maximal zwei Lose erhalten, eines für kraftbetätigte und eines für nicht kraftbetätigte Türen und Tore.
- Es sind Nachweise über Fachkunde, Zuverlässigkeit und geeignete Referenzen erforderlich.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Auftraggeber beauftragt Leistungen aus dem Bereich technisches Gebäudemanagement in Form von Wartungen für kraftbetätigte und nicht kraftbetätigte Türen und Tore an Liegenschaften des Auftraggebers (Verwaltungsgebäude und kreiseigene Schulen). Dabei gilt folgende Losaufteilung Los 1: kraftbetätigte Türen und Tore Verwaltungsgebäude Los 2: kraftbetätigte Türen und Tore Schulgebäude Los 3: nicht kraftbetätigte Türen und Tore Verwaltungsgebäude Los 4: nicht kraftbetätigte Türen und Tore Schulgebäude Um Risiken bei einem Ausfall des Dienstleisters zu reduzieren, werden die Lose 1 und 2 (kraftbetätigte Türen und Tore) nicht an einen Anbieter vergeben. Ist ein Anbieter bei Los 1 und bei Los 2 der Anbieter mit der höchsten Punktezahl in der Wertung, erhält er ein Los und wird bei der Wertung des zweiten Loses aus der Wertung genommen. Gleiches gilt für die Lose 3 und 4, nicht kraftbetätigte Türen und Tore. Ein Anbieter kann somit maximal zwei Lose erhalten, ein Los kraftbetätigte Türen und Tore und ein Los nicht kraftbetätigte Türen und Tore.
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📅 Laufzeit endet am 30.08.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 70 %Preis
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Instandsetzungen - zugesicherte Zeit für Personal vor Ort für Instandsetzungen 20 %Qualität
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Personal Qualifikation 6 %Qualität
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Bewertung des einzureichenden Betriebskonzeptes gemäß Anlage 16 der Vergabeunterlagen 4 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
nformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße, gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- § 160 Abs. 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. ----- Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. ----- Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Sonstige Gründe
1 Veröffentlichung
- 14.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 134 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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