AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 23:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c36216be-b7f4-4e90-8e76-442735b89c53/

Revitalisierung des Gasthofes „Goldener Hirsch“ in Burgebrach – ObjektplanungGebäude und Innenräume

Notice-ID: c36216be-b7f4-4e90-8e76-442735b89c53 · Procedure-ID: 6b5c1e8e-be9c-4827-89a7-d9b80f6949a3

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Burgebrach vertreten durch den Ersten Bürgermeister JohannesMaciejonczyk, Burgebrach
Veröffentlicht
09.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
740.413 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Markt Burgebrach beabsichtigt die Revitalisierung des Gasthofes„Goldener Hirsch“ in Burgebrach. ● Das Fachwerkgebäude steht unter Denkmalschutz und istunter der Nummer D-4-71-120-11 im Bayerischen Denkmalatlas gelistet. ● Die Gesamtkosten(KG 200 – 700) belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf ca. 7,7 Mio. € brutto. ●Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. (Denkmalschutz / Städtebauförderung /energetische Maßnahmen [KfW / BAFA]). ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAIObjektplanung Gebäude und Innenräume vergleichbar Leistungsphasen 1 + 2 (Vorplanung mitKostenschätzung) als Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Jäcklein Architekten
Vertragsabschluss
16.09.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).