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Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer mobilen digitalen Patientenaufklärung
AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft mbH · Frankfurt am Main · Hessen · Öffentliches Unternehmen
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Auftraggeberin ist die AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft GmbH mit Sitz in Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main (nachfolgend die „Auftraggeberin“). Sie ist Teil des bundesweit tätigen Gesundheitskonzerns AGAPLESION gAG, der eine Vielzahl von Einrichtungen in verschiedenen Bereichen der Gesundheitsversorgung und Pflege deutschlandweit unter seinem Dach vereint und über Tochtergesellschaften betreibt. Die Auftraggeberin koordiniert die Vergabe der Rahmenvereinbarung für die insgesamt bis zu 19 Krankenhäuser, die jeweils als Auftraggeberin (nachstehend die „jeweilige Auftraggeberin“) in die Rahmenvereinbarung eintreten und ggf. aus dieser abrufen werden. Eine Verpflichtung zum (auch nur teilweisen) Abruf besteht für die einzelnen Häuser jedoch nicht. Die jeweilige Auftraggeberin plant die Einführung einer Lösung zur mobilen Patientenaufklärung (nachstehend „Aufklärungslösung“ genannt) im Rahmen des bestehenden Patientenportals. Hintergrund dieses Beschaffungsvorhabens ist das bundesweite Förderprogramm Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), durch die Krankenhausträger bei der Digitalisierung ihrer Häuser unterstützt werden und über das die Beschaffung teilweise bis vollständig finanziert wird. Es handelt sich daher um ein fördermittelfinanziertes Projekt. Die hiesige Vergabe einer Rahmenvereinbarung betrifft die Einführung einer Lösung zur mobilen Patientenaufklärung im Rahmen des bestehenden Patientenportals. Sie soll insbesondere die Vorgaben des Fördertatbestands 2 nach KHZG (einzelne Punkte der Ziffern 4.3.2.1 und 4.3.2.2 der Förderrichtlinie) erfüllen und betrifft primär Software. Im Mittelpunkt des Projekts steht die mobile Aufklärung, mit der sich Patient:innen über ihre Behandlung informieren können. Einzelheiten zur anzubietenden Lösung ergeben sich insbesondere aus dem DOKUMENT E. Leistungsverzeichnis. Vorliegend beabsichtigt die Auftraggeberin, die Aufklärungslösung durch ein einheitliches Vergabeverfahren für 19 ihrer Häuser zu beschaf
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
terminliche Gründe
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung einer mobilen digitalen Patientenaufklärungslösung als Rahmenvereinbarung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Anforderungskatalog im Leistungsverzeichnis 60 Pkt.Qualität
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Preiskriterium 40 Pkt.Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 02.08.2024 terminliche Gründe · in TED EU + oev
- Frist 26.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 87 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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