AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=329551) · Abgerufen am 12.10.2026 10:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c393270e-e438-485a-8ce8-0c1f595fcf58/

Bau einer Fuß- und Radwegbrücke in Buxheim - Tragwerksplanung

Notice-ID: c393270e-e438-485a-8ce8-0c1f595fcf58 · Procedure-ID: 07e7e1d8-81f7-4428-ba33-8bc3c93de550

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Buxheim, Buxheim
Veröffentlicht
15.09.2026
Frist (Submission)
29.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Zur Verbesserung der Fuß- und Radwegverbindung zwischen Buxheim (Freistaat Bayern) und Tannheim (Baden-Württemberg) soll eine Brücke über die Iller errichtet werden. Der bestehende Steg, der an der Eisenbahnbrücke befestigt ist und über einen Treppenaufgang verfügt, erfüllt nicht mehr die heutigen Anforderungen an eine komfortable Verbindung zwischen den benachbarten Gemeinden. Die ausführliche Beschreibung können Sie dem Entwurfsreport (siehe Vergabeunterlagen) entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2031

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).