AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/5d4e796c-381e-4d23-9d2e-9df19b7389bb) · Abgerufen am 22.10.2026 15:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c39ce99d-eaf5-45ac-95c9-bf008b3aca0e/

Rahmenvereinbarung Installationsmaterial

Notice-ID: c39ce99d-eaf5-45ac-95c9-bf008b3aca0e · Procedure-ID: 52601a27-630e-49bf-9e32-bca360d1f177

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuth , Bayreuth
Veröffentlicht
01.07.2025
Frist (Submission)
01.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44115200 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
651 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Vergabe von zwei Rahmenvereinbarungen in Bereich Installationsmaterial. Bei Los 1 handelt es sich um das Material für Gas-, Wasser- und Sanitärtechnik. Los 2 beinhaltet das Material für Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik. Die Rahmenvereinbarungen umfassen eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).