Mehr Details
EU-WRRL - N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2026 und Frühjahr 2027
Landesamt für Umwelt · Potsdam OT Groß Glienicke · Brandenburg · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenEU-WRRL - N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2026 und Frühjahr 2027Rahmen 127.411 €🏆 GEO-data GmbH · Garbsen
- GEO-data GmbH · Garbsen
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg.
- Die Analysen sind für Herbst 2026 und Frühjahr 2027 angesetzt.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 216.806,72 EUR.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren nach EU-Recht.
- Die Analytik dient der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Grundwasserverordnung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 12. Oktober 2022). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg - LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), kann es zu Belastungen durch Schadstoffe im Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden.
Änderungen am Verfahren
4 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
-
📅 Frist verlängert📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Es wurde eine Bieterfrage mit folgendem Wortlaut eingereicht: "Bei der Zusammenstellung unserer Unterlagen ist aufgefallen, dass in den beiden Dokumenten Anlage_3_N2 Ar_HE26-FR27_Erfassung_Analytik_Grundlagen und Anlage_4_N2-Ar_HE26 FR27_Erfassung_Analytik_weiteres von ihrer Seite unterschiedliche Vorgaben zu den vorgegebenen Bestimmungsgrenzen gemacht wurden. In Anlage 3 ist für die Lfd. Nr. 3 Stickstoff-Exzess (Exzess-NÇ, 10"C, 1013 mbar) eine Bestimmungsgrenze von 2 mg/l eingetragen. In Anlage 4 fehlt diese Angabe. Da die Einhaltung der Bestimmungsgrenze 50% des Zuschlagskriteriums ausmacht, bitten wir um Aufklärung, ob für 3 Stickstoff-Exzess (Exzess-NÇ, 10"C, 1013 mbar) eine BG vorgegeben ist oder nicht?" Diese Frage beantworten wir wie folgt: "Ja, es ist eine Bestimmungsgrenze von 2 mg/l vorgegeben. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Angaben in Anlage 3. Anlage 4 wurde zum Angleich an Anlage 3 vervollständigt und enthält diese Vorgabe nunmehr auch." Bei Prüfung der Bieterfrage ist aufgefallen, dass mit der ehemaligen Anlage 7 eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums "Einhaltung der vorgegebenen Bestimmungsgrenzen" veröffentlicht wurde, die sich nicht mit dem Bekanntmachungs-text deckt. Dementsprechend wurde die Anlage 7 entfernt und durch die nun in den Vergabeunterlagen zu findende Anlage 6 ersetzt. Bitte beachten Sie die hier enthaltenen Erfüllungsgrade, die wie folgt lauten: 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 25 % 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 50 % 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 75 % 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 100 % 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um mehr Die vorgenannten Anpassungen der Vergabeunterlagen sind zwar nicht kalkulationsrelevant, jedoch sind die Änderungen als wesentlich anzusehen, so dass wir unter Berücksichtigung aller Umstände eine Angebotsfristverlängerung gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VgV bis Dienstag, 04.08.2026 - 08:00 Uhr vornehmen.
-
📋 Eignungskriterien
Im Zusammenhang mit einer Bieterrüge, die den Referenzzeitraum von jeweils einem Jahr in den letzten 4 Jahren moniert, wurden die Voraussetzungen für den Eignungsnachweis auf 300 Proben innerhalb der letzten 4 Jahren ausgedehnt, um den Zugang zur Leistung zu erweitern und damit einen fairen Wettbewerb herzustellen.
-
📅 Frist verlängert📋 Eignungskriterien📄 Unterlagen
Im hiesigen Verfahren rügt ein Bieter die seiner Meinung nach zu engen Eignungskriterien für die Referenzerbring der N2-Ar-Methodik. Die Angebotsfrist wird auf den 31.07.2026 - 08:00 Uhr verlängert, um allen Bietern nach entsprechender Abstimmung mit dem Fachbereich und ggf. angepasster Vergabeunterlagen eine angemessene Zeit für die Erstellung resp. Überarbeitung der Angebote einzuräumen
-
📋 Eignungskriterien❓ Bieterfragen
Eingang einer Bieterfrage zu den formulierten Eignungskriterien und hier insbesondere der geforderten Akkreditierungen Formulierung alt wie folgt: Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das mit der Untersuchung des Grundwassers beauftragte Labor muss über eine für Grundwasseruntersuchungen gültige Akkreditierung nach DIN- EN- ISO 17025:2018-03 verfügen. Dies muss eine Akkreditierung für die N2-Ar-Methode beinhalten. Nachweis: Vorlage der aktuellen Akkreditierung für die Grundwasserprobennahme und die angebotenen Analytikleistungen (N2-Ar-Methode) unter Angabe der Akkreditierungsnummer)
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Energie & Umwelt-Ausschreibungen in Brandenburg passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Energie & Umwelt" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Wasser- und Meeresressourcen
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Angebotspreis 50 %Preis
Angebotssumme netto zzgl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer
-
Einhaltung der vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 50 %Qualität
5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 25 % 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 50 % 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 75 % 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 100 % 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimungsgrenze mind. eines Parameters um mehr als 100 %"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 216.807 €5 Veröffentlichungen
- Frist 04.08.2026 Es wurde eine Bieterfrage mit folgendem Wortlaut eingereicht: "Bei der Zusammenstellung unserer Unterlagen ist aufgefallen, dass in den beiden Dokumenten Anlage_3_N2 Ar_HE26-FR27_Erfassung_Analytik_Grundlagen und Anlage_4_N2-Ar_HE26 FR27_Erfassung_Analytik_weiteres von ihrer Seite unterschiedliche Vorgaben zu den vorgegebenen Bestimmungsgrenzen gemacht wurden. In Anlage 3 ist für die Lfd. Nr. 3 Stickstoff-Exzess (Exzess-NÇ, 10"C, 1013 mbar) eine Bestimmungsgrenze von 2 mg/l eingetragen. In Anlage 4 fehlt diese Angabe. Da die Einhaltung der Bestimmungsgrenze 50% des Zuschlagskriteriums ausmacht, bitten wir um Aufklärung, ob für 3 Stickstoff-Exzess (Exzess-NÇ, 10"C, 1013 mbar) eine BG vorgegeben ist oder nicht?" Diese Frage beantworten wir wie folgt: "Ja, es ist eine Bestimmungsgrenze von 2 mg/l vorgegeben. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Angaben in Anlage 3. Anlage 4 wurde zum Angleich an Anlage 3 vervollständigt und enthält diese Vorgabe nunmehr auch." Bei Prüfung der Bieterfrage ist aufgefallen, dass mit der ehemaligen Anlage 7 eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums "Einhaltung der vorgegebenen Bestimmungsgrenzen" veröffentlicht wurde, die sich nicht mit dem Bekanntmachungs-text deckt. Dementsprechend wurde die Anlage 7 entfernt und durch die nun in den Vergabeunterlagen zu findende Anlage 6 ersetzt. Bitte beachten Sie die hier enthaltenen Erfüllungsgrade, die wie folgt lauten: 5 Punkte bei Einhaltung aller vorgegebenen Bestimmungsgrenzen 4 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 25 % 3 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 50 % 2 Punkte Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 75 % 1 Punkt bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um 100 % 0 Punkte bei Abweichung von der vorgegebenen Bestimmungsgrenze mind. eines Parameters um mehr Die vorgenannten Anpassungen der Vergabeunterlagen sind zwar nicht kalkulationsrelevant, jedoch sind die Änderungen als wesentlich anzusehen, so dass wir unter Berücksichtigung aller Umstände eine Angebotsfristverlängerung gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VgV bis Dienstag, 04.08.2026 - 08:00 Uhr vornehmen. · in TED EU + oev
- Frist 31.07.2026 Im Zusammenhang mit einer Bieterrüge, die den Referenzzeitraum von jeweils einem Jahr in den letzten 4 Jahren moniert, wurden die Voraussetzungen für den Eignungsnachweis auf 300 Proben innerhalb der letzten 4 Jahren ausgedehnt, um den Zugang zur Leistung zu erweitern und damit einen fairen Wettbewerb herzustellen. · in TED EU + oev
- Frist 31.07.2026 Im hiesigen Verfahren rügt ein Bieter die seiner Meinung nach zu engen Eignungskriterien für die Referenzerbring der N2-Ar-Methodik. Die Angebotsfrist wird auf den 31.07.2026 - 08:00 Uhr verlängert, um allen Bietern nach entsprechender Abstimmung mit dem Fachbereich und ggf. angepasster Vergabeunterlagen eine angemessene Zeit für die Erstellung resp. Überarbeitung der Angebote einzuräumen · in TED EU + oev
- Frist 21.07.2026 Eingang einer Bieterfrage zu den formulierten Eignungskriterien und hier insbesondere der geforderten Akkreditierungen Formulierung alt wie folgt: Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das mit der Untersuchung des Grundwassers beauftragte Labor muss über eine für Grundwasseruntersuchungen gültige Akkreditierung nach DIN- EN- ISO 17025:2018-03 verfügen. Dies muss eine Akkreditierung für die N2-Ar-Methode beinhalten. Nachweis: Vorlage der aktuellen Akkreditierung für die Grundwasserprobennahme und die angebotenen Analytikleistungen (N2-Ar-Methode) unter Angabe der Akkreditierungsnummer) · in TED EU + oev
- Frist 17.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 19 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GEO-data GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 127.411 €1 Veröffentlichung
- 23.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Landesamt für Umwelt nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →