Praequalifikation / Eignungsnachweise
Für eine grundsätzliche Beteiligung am Open House Verfahren sind die in der Bekanntmachung angegebenen Eignungskriterien und Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Personalentwicklung anhand der Qualifikationsnachweise des Anbieters und eines erfolgreichen geführten Interviews.