AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c3cba65c-2fc6-4963-ab34-e004e8ce6b34/

HBF, P7 Zugangsgebäude Lindenhofplatz- Fliesen und Estricharbeiten

Notice-ID: c3cba65c-2fc6-4963-ab34-e004e8ce6b34 · Procedure-ID: 11bc0a62-59e5-42e7-8442-b7f1d4d2b006

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Stammdaten

Auftraggeber
Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH, Manheim
Veröffentlicht
05.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH errichtet am Lindenhofplatz ein Zugangsgebäude zum Hauptbahnhof. Dieses besteht aus einem Fahrradparkbereich, öffentlichen Verkehrsflächen und Gewerbeeinheiten. Mit dem hiesigen Vergabeverfahren sollen die Fliesen und Estricharbeiten beschafft werden. Diese umfassen: - 475 m2 Untergrund Vorbereiten, Wand und Boden - 50 m2 Flächenabdichtung W2-I, Boden - 65 m2 2k-PU Abdichtung W3-I Bodenfläche - 30 m Entwässerungsrinnen, NW100 - 180 m2 CT Estrich, d=70mm - 250 m2 CT Gefälle-Verbundestrich - 375 m2 Bodenfliesen, Feinsteinzeug - 60 m2 Wandfliesen, Feinsteinzeug - 40 m2 Groß-Treppenanlage mit Winkelfliesen und Drainageaufbau - 35 m2 Fliesen, taktiles Leitsystem

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
27.02.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).