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26D527001 - GZD Dresden, Neubau Dienstgebäude, Koordination BNB
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · Dresden · Sachsen
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Beschreibung
Koordination Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird die Koordination für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) im Rahmen des Neubaus eines Dienstgebäudes in Dresden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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A2 40 %Qualität
Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung
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A1 30 %Qualität
Projektorganisation/Personaleinsatz
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Preis 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot: Erklärung über das Vorliegen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Umfang des vertraglich geforderten Versicherungsschutzes im Auftragsfall. >>MINDESTANFORDERUNG: Mit Vertragsschluss ist zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind dem Vertrag unter § 10 i.V.m. den zugehörigen Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer wird, ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln im vertraglichen Umfang zu erbringen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot: 1) Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.) 2) Erklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handels-/Partnerschaftsregister. Bei Eintragungspflicht Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer. 3) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB. 4) Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung. Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. 5) Erklärung gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen).
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Eignungsanforderung
Mit dem Angebot: Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/netto je Geschäftsjahr.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit dem Angebot: Erklärung zu geeigneten Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Hierzu ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Referenzbogen (Formblatt 901R-AI EU) zu nutzen. Geforderte Angaben zu den Referenzen siehe Formblatt 901R-AI EU zzgl. aussagekräftiger Projektdarstellung je Referenz. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, sofern dies im Folgenden so bestimmt. >>MINDESTANFORDERUNGEN: Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen, hier Koordinatorenleistungen für Nachhaltiges Bauen, werden vom Bieter folgende 2 Mindestreferenzen mit den jeweiligen Mindestanforderungen (a bis c bzw. d) gefordert: #MINDESTREFERENZ 1: a) Bei der Referenz erfolgte die Leistungserbringung unter Anwendung eines Bewertungssystems für Nachhaltiges Bauen (BNB, DGNB, LEED, BREEAM oder vglb.) in einer Systemvariante Gebäude. b) Bei der Referenz betragen die Gesamtbaukosten (KG 200-600 DIN 276) mindestens 5,0 Mio/EUR brutto. c) Bei der Referenz wurde das Projekt mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 6 entsprechend § 34 HOAI zusammenhängend begleitet, wobei die Fertigstellung dieser Leistungen ab dem 01.01.2021 bis spätestens zum Einreichungstermin für Angebote gem. dieser Auftragsbekanntmachung erfolgte. #MINDESTREFERENZ 2: a) Bei der Referenz erfolgte die Leistungserbringung unter Anwendung des Bewertungssystems für Nachhaltiges Bauen - BNB - in der BNB Systemvariante Bürogebäude Neubau. b) Bei der Referenz betragen die Gesamtbaukosten (KG 200-600 DIN 276) mindestens 5,0 Mio/EUR brutto. c) Bei der Referenz wurde das Projekt mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechend § 34 HOAI zusammenhängend begleitet. d) Das Referenzprojekt wurde erfolgreich in "BNB-Silber" zertifiziert, wobei die Zertifizierung ab dem 01.01.2021 bis spätestens zum Einreichungstermin für Angebote gem. dieser Auftragsbekanntmachung abgeschlossen wurde und der Nachweis hierfür durch Vorlage des BNB-Zertifikates zu führen ist. #HINWEIS: Bei den beiden Mindestreferenzen muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
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Eignungsanforderung
Mit dem Angebot: Nachweis der beruflichen Befähigung für die Person "hauptverantwortliche(r) BNB Koordinator(in)". Es ist zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt, Ingenieur oder vergleichbar zu führen. Die Person "hauptverantwortliche(r) BNB Koordinator(in)" gem. Formblatt 921AI-EU (Liste Projektteam) mit Qualifizierung als Sachverständiger bzw. Koordinator für Nachhaltiges Bauen auf Basis des BNB-Systems. Der Nachweis (Lehrgangszertifikat oder vergleichbar) ist für die als "hauptverantwortliche(r) BNB Koordinator(in)" eingesetzte Person mit dem Angebot vorzulegen. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Durchschnittliche Personalstärke
Mit dem Angebot: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen (z.B. Architekten, Ingenieure, Techniker, Technische Zeichner, u.ä.), und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
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Nachunternehmer-Anteil
Mit dem Angebot: 1) Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe des Namens des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens (Formblatt 935-AI). Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Angebot zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen. 2) Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (Formblatt 936-AI) unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 13.05.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 13.05.2026 Berichtigung Überprüfungsstelle sowie Organisation für Nachprüfungsverfahren unter Ziffer 8.1 der Bekanntmachung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 12.167 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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