AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.04.2026 08:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c3d097e9-837e-4e2a-b1ef-78d70d8f2fc7/

Estricharbeiten

Notice-ID: c3d097e9-837e-4e2a-b1ef-78d70d8f2fc7 · Procedure-ID: 2873bfa4-2c47-46b8-aa3e-cff3e99c9e9e

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Stammdaten

Auftraggeber
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Erfurt
Veröffentlicht
04.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Estricharbeiten: - 470 m2 Trennlage, PE-Folie - 97 m2 Wärmedämmung XPS, 40 mm, Estrich - 97 m2 Zementestrich schwimmend, C25, 60mm, bewehrt - 145 m2 Zementestrich auf Trennlage, auf Bodenabdichtung, C25, 60mm, bewehrt - 115 m2 Zementestrich auf Trennlage, C35, 50mm, bewehrt - 29 m2 Zementestrich auf Trennlage, C25, 50mm - 240 m2 Nivellierestrich - 412 m Randstreifen, Polystyrol - 28 m Bewegungsfuge, Dämmstreifen, Estrich # Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote ist der Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.05.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).