AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121016574) · Abgerufen am 24.10.2026 21:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c3f4b251-d73d-4209-a84e-9dad4d60ebe2/

Wach- und Sicherheitsdienst in der Justizvollzugsanstalt Lübeck

Notice-ID: c3f4b251-d73d-4209-a84e-9dad4d60ebe2 · Procedure-ID: b4c54ed9-355b-4cb1-959d-684d9dc6de59

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Kiel
Veröffentlicht
12.10.2026
Frist (Submission)
13.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
504.200 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lübeck wird zum 01.01.2027 ein externer Träger gesucht, der als Unterstützung bei der Sicherung der Einrichtung fungiert. Die Tätigkeit soll der Sicherheit der Einrichtung dienen und die Aufgabenwahrnehmung der Bediensteten der Einrichtung durch Ausführung bestimmter Tätigkeiten im Haftalltag ergänzen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).