AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c3f60ad7-90e4-42c8-9080-01335c82d6a7) · Abgerufen am 18.08.2026 18:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c3f60ad7-90e4-42c8-9080-01335c82d6a7/

Grundschule Stephanus ; Wärmeversorgungsanlagen

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Stammdaten

Auftraggeber
GMP Paderborn, Paderborn
Veröffentlicht
17.01.2025
Frist (Submission)
24.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45315000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Kellergeschoss wird eine R32-Wärmepumpenkaskade (je ca. 100 kW thermisch) installiert und durch eine bereites vorhandenen Brunnenanlage mit Umweltenergie versorgt. Die Beheizung erfolgt über Fußbodenheizungsverteiler mit Heizkreisen, die eine Umschaltung zur Freikühlung im Sommer ermöglichen. Die Sporthalle im Bestand wird über eine Nahwärmeleitung an den statischen Heizkreisverteiler angebunden, mit Abschluss im Technikraum durch Kugelhähne. Die Warmwasserbereitung für die Küche erfolgt dezentral über Wohnungsstationen mit elektrischer Nachheizfunktion. Die Heizregister der vier RLT-Geräte auf dem Dach werden an das Heizungssystem angeschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.05.2025
Ende
19.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).