Frist abgelaufen Textilien & Arbeitsschutz
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

S0600 - Abschluss Rahmenvereinbarung Lieferung Schlauchwaren und Armaturen

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf · Wunstorf · Niedersachsen · Bundesbehörde

Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Dipl.-Ing. Volker Beitz GmbH →

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Beschreibung

6002823979-BwDLZ Wunstorf

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Textilien & Arbeitsschutz

Ausschreibung zur Lieferung von Schlauchwaren und Armaturen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung.

Der Auftraggeber ist das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf. Es handelt sich um eine Standardausschreibung mit üblichen Eignungskriterien für die Lieferung von Materialien.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · S0600 - Abschluss Rahmenvereinbarung Lieferung Schlauchwaren und Armaturen
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 05.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Dipl.-Ing. Volker Beitz GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 1.000.000 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 322 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 60.349 €
Median 342.716 €
Oberes Quartil 1.001.731 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf · Wunstorf

BWDLZWUNSTORFBESCHAFFUNG@BUNDESWEHR.ORG
+49 5031-405-2735

1.000.000 €
Rahmen-Höchstwert

Angebotsfrist 05.05.2025, 13:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 6002823979-BwDLZ Wunstorf
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Wunstorf, Niedersachsen
Veröffentlicht 31.03.2025
CPV-Code 44165100
Baumaterialien (Was ist das?)
Erfüllungsort Wunstorf
Laufzeit 01.07.2025 – 30.06.2029
Bindefrist (?) 2 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 3.9

Historischer Durchschnitt aus 32.825 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%

Anteil der erfassten Verfahren in Textilien & Arbeitsschutz mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 2.623 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 38 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 55%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

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