Mindestens eine vergleichbare Referenz im Bereich der Freianlagenplanung deren Fertigstellung bis zu zehn Jahre (bis 01.01.2015) zurückliegt.
Vergleichbar sind die Referenzen, wenn es sich um einen erfolgreich abgeschlossenen Planungsauftrag ebenfalls in der Honorarzone IV (unabhängig der Nutzungsart der geplanten Freianlage) und einem wertmäßig vergleichbaren Auftragsvolumen (KG 500 mind. 1,0 Mio. € netto) handelt. Ein Planungsauftrag gilt als abgeschlossen, wenn dieser mindestens von Leistungsphase 5 bis einschließlich Leistungsphase 8 ausgeführt wurde. Der Planungsschwerpunkt muss auf der Platzgestaltung von Fußgängerbereichen und Stadtplätzen mit hoher bis sehr hoher Ausstattungsintensität liegen.
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Sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zu Verfügung stehen, werden mindestens drei (§ 51 Abs. 2 VgV) und höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Bewertung der Eignung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erfolgt anhand der eingereichten Referenzen.
Vergleichbare Referenzen deren Fertigstellung bis zu zehn Jahre zurückliegen (bis 01.01.2015). (30 %)
Vergleichbar sind die Referenzen, wenn es sich um einen erfolgreich abgeschlossenen Planungsauftrag in der Freianlagenplanung ebenfalls in der Honorarzone IV (unabhängig der Nutzungsart der geplanten Freianlage) und einem wertmäßig vergleichbaren Auftragsvolumen (KG 500 mind. 1,0 Mio. € netto) handelt. Ein Planungsauftrag gilt als abgeschlossen, wenn dieser mindestens von Leistungsphase 5 bis einschließlich Leistungsphase 8 ausgeführt wurde.
Sie müssen mindestens eine und können maximal drei Referenzen abgeben.
Im Rahmen der Eignungsprüfung zur Freianlagenplanung (KG 500) werden zusätzlich zu den Kernkriterien Bonuspunkte für die nachweisliche Umsetzung von geförderten Maßnahmen vergeben. Auch wird die Umsetzung von Fußgängerzonen und Veranstaltungsplätzen zusätzlich bepunktet.
Bewertung:
Für jede Referenz, bei der im Rahmen der Freianlagenplanung der Planungsschwerpunkt auf einer Fußgängerzone oder einem Veranstaltungsort liegt, wird ein Punkt zusätzlich vergeben.
Die maximale Zusatzpunktzahl beträgt drei Punkte (bei drei Referenzen mit o. g. Planungsschwerpunkt).
Der Einsatz muss in der Projektbeschreibung oder durch aussagekräftige Abbildungen/Planunterlagen nachvollziehbar dargestellt sein.
Es werden ausschließlich Referenzen bewertet, die die oben beschriebenen Anforderungen erfüllen.
Insgesamt werden für jede Referenz maximal zwei Punkte vergeben, sodass eine Maximalpunktzahl von sechs Punkten erreicht werden kann.
Spezifische Erfahrungen der Platzgestaltung (35 %)
Bewertet werden maximal fünf Referenzen der letzten zehn Jahre mit dem Schwerpunkt der Platzgestaltung (Dorf-/Stadt-/Marktplätze, Mehrgenerationen-plätze, Bolzplätze, etc.). Gültig ist ein Referenzzeitraum zurückliegend bis zum 01.01.2015. Die Referenzen sind gültig, wenn mind. Leistungsphase 5 erbracht wurde.
Für jede abgegebene Referenz wird ein Punkt vergeben.
Es können daher maximal 5 Punkte erreicht werden.
Die Angabe bereits eingereichter Referenzen für ein anderes Eignungskriterium ist zulässig (doppelte Angabe).
Spezifische Erfahrungen mit öffentlichen Fördermittelgebern (35 %)
Bewertet werden Referenzen welche durch öffentliche Förderprogramme (Städtebauförderung, Investitionsstock-Förderung, Dorferneuerung, LEADER, etc.) und Stiftungen, etc. finanziert wurden. Es können maximal fünf Referenzen der letzten zehn Jahre eingereicht werden. Gültig ist ein Referenzzeitraum zurückliegend bis zum 01.01.2015. Die Referenzen sind gültig, wenn mind. Leistungsphase 4 erbracht wurde.
Für jede abgegebene Referenz wird ein Punkt vergeben.
Es können daher maximal 5 Punkte erreicht werden.
Die Angabe bereits eingereichter Referenzen für ein anderes Eignungskriterium ist zulässig (doppelte Angabe).