AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Staatsgut Grub Neubau Milchviehforschungsstall (MVFS) Technische Gebäudeausrüstung – Planung Anlagengruppen Heizung, Lüftung, Sanitär und nutzungsspezifische Anlagen gem. §§ 53 ff ff HOAI 2021 (LP 5 - 9 stufenweise)
Stammdaten
- Veröffentlicht
- 03.04.2026
- Frist (Submission)
- 05.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Bayerischen Staatsgüter betreiben am Standort Grub ein Versuchs- und Bildungszentrum für Rinderhaltung und stellen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft die Forschungsinfrastruktur zu aktuellen und zukünftigen Forschungsaktivitäten im Bereich der Rinderhaltung zur Verfügung. Die Bayerischen Staatsgüter (BaySG) planen auf dem Staatsgut Grub die Neuerrichtung eines Milchviehstalls in dreihäusiger Bauweise. Er soll als Demonstrations- und Forschungsstall konzipiert und gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) betrieben werden. Auf Basis der vorhandenen Baugenehmigung soll nunmehr die Ausführungsplanung erfolgen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die notwendigen Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen Heizung, Lüftung, Sanitär und nutzungsspezifische Anlagen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst als Stufe 1 die Leistungen der Leistungsphase 5, als Stufe 2 die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 und als Stufe 3 die Leistungen der Leistungphasen 8 und 9, jeweils gem. § 55 Abs. 1 und 3 HOAI iVm Anlage 15.1.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2026
- Ende
- 31.05.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 27 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.