AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über Umzugsdienstleistungen für das Schul- und Sportamt des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin
Stammdaten
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 98392000 — Sonstige Dienstleistungen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rahmen-Maximum
- 0 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, Rahmenverträge (Mehrpartnerrahmenvereinbarung) mit bis zu drei zuverlässigen, geeigneten und leistungsfähigen Partnern abzuschließen. Gemäß § 21 Abs. 4 VgV wird eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Damit verpflichten sich die Unternehmen einseitig gegenüber der auftraggebenden Stelle, die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen. Ziel ist es, den Bedarf an Umzugsleistungen des Schul und Sportamtes des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin in Hinsicht auf Schulumzüge im Rahmen von Sanierungen bzw. kleineren Transporten aufgrund von Renovierungs und Umstrukturierungsmaßnahmen zu decken. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über Umzüge von einzelnen Schulräumen, einzelnen Möbeln bis zu ganzen Schulgebäuden sowie ggfs. Sonder und Schwertransporte inkl. der Gestellung von Arbeitskräften, Transportmitteln (Kraftfahrzeuge) und ggfs. Verpackungsmaterialien zwischen der auftraggebenden Stelle – Schul und Sportamt (AG) und drei auftragnehmenden Stellen (AN) abgeschlossen werden. Die Umzüge umfassen Einrichtung, Mobiliar und Inventar aus Schulen einschl. Fachräumen, Mensen, Sporthallen sowie in Einzelfällen aus anderen Orten/Dienststellen, die im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2026
- Ende
- 31.05.2030
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Plischka Umzüge GmbH
- Vertragsabschluss
- 28.04.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 28.04.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.03.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.