AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c4025cab-5efa-43ba-a596-92dc1660b70e) · Abgerufen am 25.10.2026 17:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c4025cab-5efa-43ba-a596-92dc1660b70e/

Umbau Haltestelle Universitätsklinikum

Notice-ID: c4025cab-5efa-43ba-a596-92dc1660b70e · Procedure-ID: c322b5d6-18b3-4ba8-b6be-05415acb5521

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Stammdaten

Auftraggeber
Jenaer Nahverkehr GmbH, Jena
Veröffentlicht
24.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234128 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
592.888 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Jenaer Nahverkehr GmbH ersetzt im Rahmen des „800er-Projekts“ sukzessive ihren Fahr-zeugbestand an Straßenbahnen durch Neubeschaffungen. In diesem Zusammenhang sind An-passungen der vorhandenen Streckeninfrastruktur an die neuen Fahrzeugparameter erforderlich. Dies betrifft auch die Haltestelle Universitätsklinikum. Es handelt sich um eine zweigleisige Haltestelle, an der je Richtungsgleis eine Bahn halten kann. Gegenstand der Baumaßnahme ist die Anpassung der Haltestellengeometrie einschließlich der Bushaltespur aufgrund veränderter Längen-, Breiten-, Höhen- und Fahrwerksgestaltung der Neufahrzeuge.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.03.2026
Ende
15.06.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
TS BAU GMBH
Vertragsabschluss
05.01.2026
Zuschlagsentscheidung
18.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).